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Geschrieben von Geisterfinger am 21.03.2017, 21:30 Uhr

Kirchenmitgliedschaft

Gelten Ein- und Austritte der Eltern immer auch für die Kinder oder kann das separat betrachtet werden?

 
12 Antworten:

Re: Kirchenmitgliedschaft

Antwort von IngeA am 22.03.2017, 6:43 Uhr

Würde mich wundern wenn das für die Kinder auch gilt.
Nur weil sich ein Elternteil taufen lässt ist doch das Kind nicht getauft. Und nur weil ein oder auch beide Elternteile austreten hat das Kind die Taufe doch trotzdem erhalten und ist somit Mitglied der Kirchengemeinschaft.

LG Inge

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Re: Kirchenmitgliedschaft

Antwort von AKAM am 22.03.2017, 9:37 Uhr

Hallo,

ich weiß es nicht genau, meine aber:

wenn die Eltern in der Kirche waren, das Kind getauft ist und die Eltern dann austreten, ist das Kind trotzdem Mitglied der Kirche.

Konfessionslose Eltern können ihre Kinder taufen lassen und das Kind wird dann mit der Taufe Mitglied der Kirche.

Wenn die Eltern nicht in der Kirche sind und das Kind nicht taufen lassen wollen, kann das Kind mit 14 Jahren selbst der Kirche beitreten und sich taufen lassen.

LG

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Re: Kirchenmitgliedschaft

Antwort von Strudelteigteilchen am 22.03.2017, 10:12 Uhr

Das ist separat. Wenn die Kinder mit austreten sollen, muß man das angeben - andernfalls bleiben sie in der Kirche.

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Re: Kirchenmitgliedschaft

Antwort von clarence am 22.03.2017, 10:36 Uhr

Das ist total separat zu sehen.
Bei uns treten die meisten dann aus, wenn etwas zu zahlen ist (also dann als Erwachsener).

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Re: Kirchenmitgliedschaft - endet nicht automatisch für die Kinder...

Antwort von Hexhex am 22.03.2017, 11:34 Uhr

Wer getauft ist, gilt als Mitglied der Kirche. Deine Kinder müssten selbst austreten (z. B. mit Erreichen der Volljährigkeit).

LG

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Re: Kirchenmitgliedschaft - endet nicht automatisch für die Kinder...

Antwort von Strudelteigteilchen am 22.03.2017, 11:40 Uhr

Für Kinder bis 14 können die Eltern selbstverständlich den Austritt erklären. Und ab 14 kann das Kind selber austreten, auch gegen den Wunsch der Eltern. Man ist keinesfalls ab der Taufe Zwangsmitglied bis zur Volljährigkeit.

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mit 14 ist man religionsmündig

Antwort von kanja am 22.03.2017, 15:27 Uhr

Und kann daher selbst entscheiden.

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Re: als Kind

Antwort von Cata am 22.03.2017, 20:03 Uhr

habe ich auch der Kirche angehört. Wir sind aber nie hin, und ich bin dann eh weggezogen. Somit betrachte ich mich nimmer zugehörig. Meine Mutter sieht das wohl auch so. Von uns ist keiner aktiv "ausgetreten", aber es ist auch keiner in der Kirche.
Wie tritt man denn aus, und was macht das fuer einen Unterschied, wenn man einfach konfessionslos ist und nimmer hingeht?

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Re: als Kind

Antwort von Salkinila am 23.03.2017, 11:01 Uhr

Wenn du in Deutschland lebst und getauft bist, bist du Kirchenmitglied - das merkst du daran, dass du Kirchensteuer zahlen musst, unabhängig davon, ob du dich zugehörig fühlst und Gottesdienste besuchst. Wenn du keine Kirchensteuer zahlen willst, musst du austreten, das macht man normalerweise beim Standesamt, und es kostet eine Gebühr.

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Re: als Kind

Antwort von Pamo am 23.03.2017, 17:57 Uhr

Wenn du in der katholischen oder evangelischen deutschen Kirche Mitglied bist, dann merkst du das an der Kirchensteuer, die du mit den gesetzlichen Steuern und Abgaben entrichtest. Falls du in einer anderen deutschen Kirche Mitglied bist, wird privat abgerechnet - da solltest du schon merken, wenn du Mitgliedsbeiträge oder sonstige Beiträge zahlst.

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Re: als Kind

Antwort von Strudelteigteilchen am 23.03.2017, 18:03 Uhr

Es gibt auch den sogenannten "stillen Austritt". Früher, als man sich bei einem Umzug noch am alten Wohnort ab- und am neuen anmeldete, war das total unproblematisch - man mußte bei der Anmeldung am neuen Wohnort nur "vergessen", die Konfession anzugeben. Heutzutage meldet man sich ja mit einem einzigen Formular um, weil die Meldeämter die Daten dann elektronisch austauschen, da geht es nicht mehr so einfach. Aber bei einem Zuzug aus dem Ausland ist dieser "stille Austritt" immer noch möglich.

Probleme kann der "stille Austritt" nur dann machen, wenn man wieder eintreten will. Wenn man keinen offiziellen Austrittsbrief vorweisen kann, sind manche Pfarreien pienzig und betrachten das nicht als Wiedereintritt, dann muß man Kirchensteuer nachzahlen.

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Re: Kirchenmitgliedschaft

Antwort von kaktusengel am 24.03.2017, 16:11 Uhr

Ich bin vor 7 Jahren von der katholischen Konfession zur evangelischen Konfession konvertiert. Die Kinder hätten theoretisch katholisch bleiben können. Ab dem 14 Lebensjahr dürfen die Kinder selbst entscheiden, was sie wollen. So konnte ich sie einfach "mitnehmen", allerdings musste ich dies auch beim Standesamt angeben und unterschreiben.
LG Kaktusengel

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