Geschrieben von JoMiNa am 01.03.2024, 23:56 Uhr |
Unfall nach Schulschluss am Schulgelände
Ja, die Schule hat keine Aufsichtspflicht nach Schulschluss. Kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Lehrer ein vor Schmerzen schreiendes Kind ignoriert. Das wäre ja unterlassene Hilfeleistung. (Ok, mit den juristischen Begriffen kenne ich mich nicht aus, aber wer bitte lässt einen 6- oder 7-jährigen einfach auf dem Boden liegen?)
Du kannst den Vorfall natürlich der Schule erzählen, aber Vorwürfe würde ich dort keine machen. Es hätte genauso kurz nach verlassen des Schulgeländes passieren können, und dann hätte es auch niemand sofort mitbekommen.
Ob es noch als Wegeunfall zählt, wenn er sich beim Spielen verletzt hat, weiß ich nicht. Aber ich würde es sowohl in der Ambulanz als auch der Schule genauso schildern, wie es passiert ist. Sie werden schon wissen, ob und wie es gemeldet werden muss.
Gute Besserung an deinen Sohn!
- Unfall nach Schulschluss am Schulgelände - its_carina 01.03.24, 13:22
- Re: Unfall nach Schulschluss am Schulgelände - Sonnenblume50 01.03.24, 13:56
- Re: Unfall nach Schulschluss am Schulgelände - JoMiNa 01.03.24, 23:56
- Re: Unfall nach Schulschluss am Schulgelände - emilie.d. 02.03.24, 8:06
- Re: Unfall nach Schulschluss am Schulgelände - Mijou 02.03.24, 14:14
- Re: Unfall nach Schulschluss am Schulgelände - Ally79 02.03.24, 16:48