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Geschrieben von Blueberry am 10.06.2018, 12:53 Uhr

Ähm, Einstein

Dass man auf Allergien und sonstige schwerwiegenden gesundheitlichen Dinge Rücksicht nimmt, ok. Aber dass man bei solchen Schwerstverbrechern auf psychische Essens-Unverträglichkeiten Rücksicht nimmt, halte ich für völligst unangebracht.

Vegane Kost im Knast? Welch Luxus! Und was ist mit all den anderen möglichen Absonderlichkeiten? Wenn nun einer Frutarier ist, stellt sich der Gefängniskost in den Gefängnisgarten und wartet für ihn auf Fallobst?

In den Knast kommt man i.d.R. wohl selbstverschuldet. Und der Knast ist ja eine STRAFE, kein Hotelaufenthalt...
Die sollen dort einfach essen, was es gibt. Wem es nicht schmeckt, muss es halt lassen. Hat sie ja niemand gezwungen, Verbrechen zu begehen.

 
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