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Geschrieben von Einstein-Mama am 10.06.2018, 14:08 Uhr

Und?

Da wir, wie gesagt, das Mittelalter bereits hinter uns gelassen haben, sind wir in der Lage das mittels Labor nachzuweisen. Wenn es stimmt, bekommt er eine amtliche Macke, wenn er Suchtkrank ist (auch das lässt sich nachweisen), dann gibts halt Sicherungsverwahrung in der Forensik.

 
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