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von Leena  am 08.06.2018, 16:36 Uhr

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Der Unterschied zwischen einem Auslieferungsantrag und einem Strafverfolgungsantrag ist Dir bewusst..?

Und ansonsten - warum nicht erst einmal abwarten, bis man verlässlich mehr weiß? Gestern haben hier so viele geschrieben, die Chancen, den Täter vor Gericht zu sehen, seien gleich null und alle würden ihre Hände in Unschuld waschen und nichts passierte. Jetzt ist der Verdächtige immerhin festgenommen.

Warum nicht einfach mal die weitere Entwicklung abwarten?

Die Mühlen der Götter mahlen langsam, aber gründlich. Manchmal gilt das auch vor Gericht.

 
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