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Geschrieben von Tonic2108 am 03.01.2018, 12:15 Uhr

Altersbestimmung bei Flüchtlingen

Hallo,

hier habe ich mal einen Artikel dazu gefunden. Die Ärztekammer lehnt das generelle Bestimmen des Alters als Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ab.

http://www.tagesspiegel.de/politik/fluechtlinge-in-deutschland-aerztekammer-lehnt-generelle-alterstests-fuer-asylbewerber-ab/20804164.html

Boris Palmer will die Umkehr der Beweispflicht, das heißt, jemand bei dem das Alter nicht klar ist, der sich nicht ausweisen kann und Altersbestimmung ablehnt, soll wie ein Erwachsener behandelt werden.

Vorteile von minderjährigen Flüchtlingen ist, sie werden nicht nach dem Asylrecht sondern nach dem Jugend-Hilfegesetz behandelt. D.h. konkret, Minderjährigkeit schützt vor Abschiebung, garantiert eine bessere Unterbringung und verspricht strafrechtliche Milde. Da bleibt man doch gerne bis Mitte/Ende 20 minderjährig.

In Österreich ist der gesetzliche Alterstest seit acht! Jahren Pflicht. Dort müssen sich junge Flüchtlinge auch röntgen lassen wenn es Zweifel an ihrem Alter gibt. Aufsehen erregt hat ein Befund aus Schweden. Seit Anfang 2017 werden alle Flüchtlinge untersucht, bei denen es Zweifel am Alter gibt. Getestet wurden 2500 Jugendliche, 80 % von ihnen wurden für volljährig erklärt...

Ich bin in der Sache bei Boris Palmer.

Wie steht ihr dazu?

 
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