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Geschrieben von Loraley am 10.04.2015, 6:19 Uhr

Arbeitszeit Schülerpraktikum

Minderjährige dürfen am WE arbeiten, je nach Branche.
Nachtarbeit ist verboten.

Ich finde es trotzdem blöd, daß das Kind dieses Meeting mitnehmen soll, klingt ganz nach billiger Arbeitskraft.
Wenn sie in der Woche schon ihre 40 Stunden gearbeitet hat, würde ich sie nicht schicken, denn Überstunden darf eine Minderjährige nicht machen.

 
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