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Geschrieben von Johanna3 am 10.04.2015, 18:15 Uhr

Du warst doch diejenige,

die gerne Fehlinformationen verbreitet! Aber weder im Schülerpraktikum noch in dem Rahmen der überwiegenden Ausbildungsberufe finden Ausnahmen Anwendung. Ich bitte um Verzeihung dafür, dass ich auf die Ausnahmeregelungen (die hier nicht zur Anwendung kommen) nicht eingegangen bin.

 
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