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Geschrieben von SusanneZ am 12.02.2009, 22:02 Uhr

auf jeden Fall arbeiten gehen!!!

Sobald der AG dir nach Vertragsablauf Arbeiten zuträgt bzw. dich arbeiten lässt, ist stillschweigend ein Vertrag auf unbestimmte Zeit zustande gekommen zu den allgemein üblichen Konditionen.

Also, nur zu.

LG

 
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