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Geschrieben von Julie am 13.05.2013, 23:45 Uhr

betr. testament/erbe/notar ... wichtige fragen habe

Cousinen und Cousins sind Erben dritter Ordnung (als "Abkömmlinge der Großeltern des Erblassers") und zwar zu gleichen Teilen - nach Stämmen.
Das ist die gesetzliche Erbfolge - 5. Buch des BGB.

Wenn sie das nicht will, sollte sie ein Testament errichten - und am besten notariell beurkunden lassen, das verhindert Fehler, weil der Notar eine Beratungspflicht hat.

Die Situation im Fall der Pflegebedürftigkeit - ich nehme mal an, du meinst eine Vorsorgevollmacht - ist vom Testament völlig zu trennen.
Unter "Vorsorgevollmacht" findest du im Netz sicherlich gute Mustertexte.

 
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