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Geschrieben von shinead am 13.05.2013, 23:45 Uhr

betr. testament/erbe/notar ... wichtige fragen habe

Da sie keine Pflichtteil-Erbberechtigte hat, darf sie ihr Hab und Gut vererben wem sie möchte. Ob die Erben sich danach in Haare bekommen, kann man nicht sagen. Hoffentlich nicht, aber garantieren wird ihr das niemand.

Das Testament kann sie handschriftlich selbst verfassen. Ein Notar ist nicht notwendig. Wo das Testament verwahrt wird, sollte natürlich den Erben bekannt sein.

Eine Patientenverfügung sollte man auf jeden Fall auch formulieren. Hier gibt es verschiedene Richtungshilfen im Netz. Google mal danach. Bei den medizinischen Einzelheiten hilft der Arzt ggf. weiter, denn man sollte natürlich wissen, was man ein- oder ausschließt.
Man sollte über die Patientenverfügung offen mit Freunden und Bekannten reden, damit im Fall der Fälle auch gleich danach gehandelt werden kann.

Was auch noch sinnvoll ist, ist eine Vorsorgevollmacht. Diese greift, wenn man selbst keine Rechtsgeschäfte mehr tätigen kann. Hier ist bei mir das Motto: lieber jemand den ich kenne, als den bestellten Betreuer vom Gericht!

 
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