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von Meyla  am 17.07.2019, 20:31 Uhr

Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Ich verliere den Glauben an dieses Land völlig!

Eine der Bestien, die Teil hatten an dem Elend welches in Lügde statt fand, ist endlich verurteilt worden. Zu GARNICHTS!
Beihilfe zu schwerem Kindesmissbrauc, 2 Jahre auf Bewährung.

Was für ein scheiss täterorientiertes System!

https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_86113942/tid_amp/missbrauchsfall-luegde-49-jaehriger-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt-.html

 
47 Antworten:

Re: Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Antwort von Malus am 17.07.2019, 20:46 Uhr

Ja. Das hat mich auch sehr erschüttert als ich es eben in den Nachrichten sah. Erschüttert aber nicht überrascht.

Aber viele finden das ja gut. Keine Rache,Resozialisierung. Super System bei uns.

Die Kinder sind da hinzunehmbare Kollateralschäden vermutlich.

Nun ja. Es gab ja auch schon Fälle wo mehrfach vorbestrafte Kinderschänder Kinder betreuen durften,die sie,obwohl durch das Jugendamt betreut,mißbraucht haben.
(Staufen)

Das weiß ich alles schon länger und mein Vertrauen in unsere Justiz ist nicht erst seit heute erschüttert.

Ich hoffe dass keine Kinder dem Typen zum Opfer fallen.

Ich kann dazu nur meine Abscheu kund tun. Mehr geht ja nicht." Ich hoffe ihm fault der Penis ab "würde ich am liebsten schreiben. Aber das darf man ja nicht. Also lasse ich es.

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Re: Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Antwort von Lollipups am 17.07.2019, 21:06 Uhr

Diesen kranken Menschen sollte man den Pi**el abschneiden. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Ich empfinde einfach nur noch Wut und Hass, wenn ich sowas lese oder höre.
Mein Stiefvater war damals ziemlich betrunken und ist zu mir ins Bett, während meine Schwestern im gleichen Zimmer waren. Er wollte, dass ich sein Ding anfasse. Da war ich ziemlich jung. Meine erste Berührung mit dem anderen Geschlechtsteil. Will mir nicht ausmalen, was passiert wäre, wenn er nicht eingeschlafen wäre.
Erst Jahre später habe ich kapiert, dass er steif war.
In dem Moment habe ich gar nicht verstanden, was passiert und es ist zum Glück nicht mal so weit gekommen.
Was also muss in den Köpfen dieser kleinen Mädchen vor sich gehen? Die werden ihr Leben lang von diesen Ereignissen geprägt sein. Und die Schuldigen bekommen entweder keine Strafe oder n paar Jahre und gut ist. Für mich gehören sie auf Ewig weggesperrt. Alle auf einem Haufen, irgendwo in nem Bunker, wo sie keinem mehr was tun können. Nicht im Knast, wo sie TV und sowas haben und nach ein paar Jahren wieder draußen sind und da weiter machen können, wo sie aufhören mussten.

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Re: Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Antwort von Rosewill am 17.07.2019, 21:29 Uhr

In diesem Staat wundert mich gar nichts mehr.
Ein wahres Paradies für Kriminelle.
Und die Hölle für hart arbeitende ehrliche Menschen.

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Re: Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Antwort von Petra28 am 17.07.2019, 21:41 Uhr

War es denn in dem Staat, aus dem du stammst, besser?

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Re: Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Antwort von Macana am 17.07.2019, 21:54 Uhr

Dieses Urteil ist echt ein Witz. Ich finde es auch unglaublich.

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Re: Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Antwort von luna8 am 17.07.2019, 22:10 Uhr

‚Aber viele finden das ja gut. Keine Rache,Resozialisierung. Super System bei uns. ' ...

Sind die Vielen, die geringe Strafen für solche fordern stark in deinem Umfeld vertreten?

Würd mich mal interessieren, wen du da genau meinst.

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Re: Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Antwort von Malus am 17.07.2019, 23:12 Uhr

Ich lese und höre immer und immer wieder,sei es in Kommentaren oder in Leserbriefen oder in Foren dass unser Justizsystem supi ist,dass wir froh sein sollen darüber dass nicht Rache der Grundgedanke ist. (Wobei es mir primär nicht um Rache geht. Ich wünsche den Schutz der Allgemeinheit. Ich wünsche Opferschutz. Das hat nichts mit Rache zu tun)

Hast Du das noch nie gelesen/gehört?

Ich bin halt hauptsächlich in eher linken Foren,Zeitungen unterwegs.
Vielleicht habe ich deswegen ja einen Tunnelblick. Wer weiß. Jedenfalls denke ich dass viele dieses lasche Vorgehen okay finden.

Eigentlich müsste es einen Aufschrei geben.
Den gibt es ja auch. Aber das ändert nichts daran dass diese potenziellen Vergewaltiger weiterhin auf Kinder losgelassen werden in der Hoffnung es wird schon nix mehr. passieren.

Siehst Du das anders?Denkst Du unser Rechtssystem würde eher von der Mehrheit kritisch gesehen?

Ich glaube es ist fifty fifty.

Täterschutz kann unsere Justiz zumindest.

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Re: Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Antwort von Lollipups am 17.07.2019, 23:45 Uhr

Und genau da ist das Problem. Diese Täter wissen ganz genau, dass sie, wenn überhaupt, für ein paar Jahre weggesperrt werden, dann aber wieder auf freiem Fuß sind und sich weiterhin an Kindern vergehen können.
Welchen Täter schreckt das bitteschön ab, ein paar Jahre dafür zu sitzen, mit dem Wissen, danach weiter machen zu können?
Das ist auch Grund, warum man nur noch von solchen ekelhaften Taten hört oder liest. Man könnte fast behaupten, unser tolles Justizsystem habe eine gewisse Mitschuld.
Da ist eben das Argument "Resozialisierung" ganz groß geschrieben.
Ganz ehrlich? Ich will keinen resozialisierten Kinderschänder um mich herum haben. Wenn ich das Sagen hätte, wüsste ich schon ganz genau, was mit diesen "Menschen" zu machen wäre. Mir würde da einiges einfallen.
Leider haben diese jenigen aber auch Rechte. Denen sollte jegliches Recht entzogen werden.

Hauptsache Klimawandel hier, Klimawandel dort.
Da ne Greta die nervt und woanders ne Rackete die sie nicht mehr alle hat. Ja klar, Klimawandel ist ein wichtiges Thema.
Ich finds aber noch wichtiger, unser tolles Justizsystem mal gründlich zu überarbeiten und diese Täter WIRKLICH mal zur Rechenschaft zu ziehen.
Was sind paar Jahre Gefängnis gegen mehrere Kinderleben, die zerstört wurden?

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Re: Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Antwort von Rosewill am 18.07.2019, 0:01 Uhr

Von Freigang, offenem Vollzug, Haftverschonung, Haftverkürzung und und und mal ganz abgesehen.
Deutschland das Paradies für Kriminelle.

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Re: Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Antwort von kuestenkind68 am 18.07.2019, 1:13 Uhr

Ja, ich war auch entsetzt, dass der mit einer Bewährungsstrafe davonkommen soll. Ich hätte mir zumindest die Auflage erhofft, dass er sich in Behandlung begeben muss...

Traurig, dass Täterschutz immer noch vor dem Opferschutz steht.

Ich würde die Rechtssprechung ja dahingehend ändern wollen, dass die Strafen bei Straftaten gegen Schwächere (kinder, Alte, Kranke usw) extra hoch ausfallen müssen, weil diese sich nicht so gut wehren können...

Aber die Richter entscheiden nur anhand der Gesetze. Die würden vielleicht manchmal auch ganz anders urteilen wollen, können es aber nicht.
Da ist die Politik gefragt, aber die ist ja derzeit meist mit sich selbst beschäftigt. (die SPD derzeit ja gerade in Brüssel - statt pragmatisch mal Kompromisse einzugehen und zu regieren wird wieder gezetert und gemeckert und die Politik vergessen. Denen ist nicht mehr zu helfen. Der CDU auch nicht, wenn sie ernsthaft AKK zur Verteidigungsministerin und vermutlich dann zur Kanzlerin machen wollen).

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Re: Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Antwort von Jeckyll am 18.07.2019, 5:57 Uhr

Ja, ich empfinde die Strafe auch als zu gering. Allerdings aus dem puren wusch nach Rache heraus. Und dass diese in unserem Rechtssystem keinen Platz findet ist gut.

Denn auch in Ländern mit deutlich härteren strafen bis hin zum Tod gibt es nicht weniger Kriminalität als bei uns.

Harte Strafen schrecken niemand davon ab böses zu tun. Keiner, der Unrecht begeht denkt "ach, wenn ich erwischt werde ist es ja nicht so schlimm". Fast alle glauben eben dass sie gar nicht erwischt werden oder denken nicht an die Folgen.

Also, so lächerlich ich persönlich dieses Urteil finde, ich denke emotionslos betrachtet ist unsere Justiz nicht die schlechteste. Eben weil in aller Regel objektiv geurteilt wird.

Jeckyll

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Re: Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Antwort von Malus am 18.07.2019, 6:32 Uhr

Mich nervt Greta nicht und sie hat mit dem Thema auch überhaupt nichts zu tun.

Wenn die mißbrauchten Kinder erwachsen sind,werden sie irgendwann recherchieren.

Sie werden feststellen dass jemand live per webcam bei ihrer Tortur zugeschaut hat und sich daran aufgegeilt hat. Dann werden sie erfahren,dass derjenige dafür noch nicht einmal kurz weg gesperrt wurde.

Hoffentlich werden sie nicht erfahren weil es nicht passieren wird,dass der Kerl danach munter weiter gemacht und andere Leben zerstört hat.

Und das ist das wo ich überhaupt kein Vertrauen in die Justiz habe. Wir werden nicht geschützt.

Und den Satz "ich habe Vertrauen in unsere Justiz "höre ich immer und immer und immer wieder. Kann ihn aber beim besten Willen nicht nachvollziehen.

Es gibt so viele Beispiele. Gerade was Mißhandlung und Mißrauch von Kindern angeht. Aber sexuelle Gewalt generell. Da gibt es zahllose Beispiele und den Opfern wird nach solchen Urteilen noch einmal in die Fresse geschlagen und sie wissen dass ihre Peiniger weiter machen können.

Das ist einfach nur schrecklich.!

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Re: Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Antwort von Malus am 18.07.2019, 6:38 Uhr

Mir geht es nicht um Rache. Ich will dass die Gesellschaft,zu der auch ich gehöre,geschützt wird.

Von mir aus können sie ihre Strafe lebenslang im drei Sterne Hotel absitzen. Ich möchte nicht dass mein Kind oder andere Kinder seine Opfer werden .

Objejtiv betrachtet hat die Justiz auch eine Verpflichtung gegenüber den Opfern. Und ich habe absolut nicht den Eindruck dass sie dieser nachkommt. Noch nicht einmal ansatzweise.

Der Täter ist derjenige der wahnsinniges Leid verursacht. Vielleicht sollte man das mal im Fokus haben.

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Re: Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Antwort von Malus am 18.07.2019, 6:49 Uhr

P.s.
Du hast die Berichterstattung mitbekommen ?

Der Haupttäter galt als pädophil. Bekam eine Pflegetochter. Schon vor Jahren gingen Meldungen und Anzeigen bein Jugendamt ein,von dem das Kind betreut wurde,denen nicht nachgegangen wurde.

Dann kam das Ausmaß des Ganzen heraus. Anscheinend war das ein regelrechter Pädophilenring.das ging über Jahre!

Dann wurden Beweismittel "verlegt "mein Gott. Passiert ja mal.

Ist dann fast auch schon wieder egal da die Täter ja weiter machen dürfen weil sie eh vermutlich nicht weg gesperrt werden.

Wir vertrauen doch der Justiz. "Gott sei Dank haben wir unsere wundervolle Justiz ",denken die Täter sicher auch gerade.

Hier lebt es sich gut als Vergewaltiger,Terrorist,Rechtsradikaler. Ist doch toll hier!

Man sollte nur vermeiden Opfer zu werden.unsere Justiz mag Opfer nicht. Die nerven so mit ihrem Leid.

Sarkasmus off.

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@malus

Antwort von Jeckyll am 18.07.2019, 7:01 Uhr

Ich verstehe dich. Absolut.
Sollte irgendjemand meinen Kindern so etwas antun sollte er sich vor mir und meinem sparschäler, mit dem ich ihm die Haut abziehe, verstecken.

Aber auch wenn dieses Urteil "fünfzehn Jahre ohne Bewährung" wäre, nach dieser Zeit kommt er raus und ist immer noch eine Gefahr. Wie jeder verurteilte. Daran ändert die Strafe selbst ja Nichts.

Sicherheit vor diesem Verbrecher gäbe es nur mit Sicherheitsverwahrung bis zum Tod. Und das wird es nicht flächendeckend geben. Also bliebe nur die Hinrichtung um vor diesen Täter sicher zu sein. Wollen wir das?

Denn keine noch so harte Strafe wird so einen Menschen davon abhalten wieder schreckliche Dinge zu tun. Das kann nur er selbst (und das wird er nicht aus Angst vor Strafe machen) oder vielleicht eine Therapie.

Jeckyll

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Re: Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Antwort von Nynaeve2019 am 18.07.2019, 7:02 Uhr

Es ist in dem Fall nicht der Haupttäter. Ich bin froh, das diese Straftaten (Beihilfe und Anstiftung zu teils schweren sexuellen Missbrauch, sowie besitz von kinderpornografischen Material) noch nicht unter der Verjährung fallen, die Taten (die nachgewiesenenen Taten!) des jetzt mit Bewährung weg gekommenen Täters liegen in den Jahren 2010 und 2011, das wäre schon beinah verjährt. Die Auflage Therapie und Zahlung Schmerzensgeld an die Nebenklägerin von 3000 € sind da mit bei. Die Staatsanwaltschaft hatte auch "nur" 2 Jahre und 9 Monate gefordert, die Opferanwältin 3 Jahre und 6 Monate (okay, in den Fällen wäre die Bewährung weg) gefordert. (Siehe Bericht DeWeZet)

Natürlich ist das Urteil von meinem Gefühl her zu gering, ich hätte gerne keine Bewährungsstrafe gesehen und ich hoffe, das die beiden Haupttäter mit dem Höchstmaß an Straße "rausgehen". Das ist mein Gefühl, was die Richter*innen dann dazu sagen, weiß ich nicht.

Vielleicht geht da der Staatsanwalt noch in Revision, wobei ich das sehr unwahrscheinlich halte, denn die Konzentration liegt doch deutlich bei den Haupttätern.

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Re: @malus

Antwort von Malus am 18.07.2019, 7:25 Uhr

Vermutlich trifft mich noch nicht einmal nur das Urteil,wobei ich das nicht nachvollziehen kann-er hat sich bewusst in mindestens vier Fällen zum Mißbrauch von Kindern verabredet. Er hat,soweit ich gelesen habe,Anweisungen gegeben. Er war zwar nur Zuschauer bei der Live Übertragung,aber er war Auftraggeber und hat live zugeschaut. Wenn ich nur daran denke wird mir grottenschlecht.

Er bekommt zwei Jahre auf Bewährung. Ich fasse es nicht.

Aber geschenkt. Im Vorfeld sind ja auch schon derart hahnebüchenen Dinge geschehen-Beweismittel in der Polizristelle weg!einfach weg!und zwar jede Menge Beweismittel.

Dann die Anzeigen im Vorfeld. Die Behörden war die Pädopilie des Hsupttäters bekannt. Es war bekannt dass er unter frageürdigen Bedingungen mit einer Pflegetochter lebte. Das Jugendamt war involviert.

Und jetzt kommt ein Kunde dieses Kerls mit Bewährung davon.

Ich bekomme Angst wenn ich mir das alles durchlese. Anschaue. Ich will meine Bullerbü Welt. Und ich weiß unser System schützt uns nicht. Null. Überhaupt nicht. Die Täter werden geschützt.

Und Therapie-man kann nicht alles weg therapieren. Geht nicht. Das ist bekannt.

Ich hoffe bei Gott dass dieser Kerl keinen Schaden mehr zufügt.

Mich macht das alles wahnsinnig resigniert und traurig. Noch nicht einmal wütend. Ich bin auch nicht enttäuscht. Dazu hätte ich mich ja getäuscht haben müssen. Mir war das aber klar weil es immer so endet.

Und bei den nächsten Kindern heißt es wieder "mehfrach vorbestraft. Pädohilie war den Behörden bekannt. Heiratete Frau mit vier Kindern und bekam das Sorgerecht "so war es schon öfter .:-(

Liebe Grüße

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Re: @malus

Antwort von Rosewill am 18.07.2019, 8:29 Uhr

Zeiten ändern sich.
Es kann ja irgendwann sein dass das Volk eine andere Verfassung beschließt.

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@Petra, zumindest ist es im Knast dort härter und

Antwort von Tini_79 am 18.07.2019, 8:55 Uhr

man landet u.U. auch schneller drin

Ansonsten kann sich weitere Kommentare zu Rosewill eh sparen...

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Re: @malus

Antwort von DK-Ursel am 18.07.2019, 9:39 Uhr

Rosewill - da sei Gott vor, denn dann ist Dtld. wirklich verloren.
Die Verfassung beschließt das Volk nicht.
Und da steht auch nicht, daß so ein Täter Bewährungsstrafen bekommen kann - so etwas regelt das Gesetzbuch.
Und so schlimm ich persönlich das Urteil auch finde (kennt eigentlich jemand die Begründung???) bin ich dennoch froh, daß das Volk mal nicht so eben die Verfassung ändert und womöglich selber richtet.

Gruß Ursel, DK

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Re: @malus

Antwort von Maca am 18.07.2019, 9:44 Uhr

“Zeiten ändern sich.
Es kann ja irgendwann sein dass das Volk eine andere Verfassung beschließt.“

Oha, da tritt ja eine eindeutig verfassungsfeindliche Grundeinstellung ganz unverhohlen zutage.

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Re: @malus

Antwort von Lusiana am 18.07.2019, 9:47 Uhr

Hier ist es ganz gut erklärt, warum es zu einer Bewährungsstrafe kam:
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/erstes-urteil-im-missbrauchsfall-luegde-bewaehrungsstrafe-16290313.html

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Re: Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Antwort von Leena am 18.07.2019, 10:11 Uhr

Der Täter wurde vom Landgericht "wegen Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in zwei Fällen, sexuellem Missbrauch von Kindern, Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Kindern sowie dem Besitz kinderpornographischer Schriften in Tateinheit mit dem Besitz jugendpornographischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitstrafe von 2 Jahren verurteilt. Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt."

Die Richterin nannte die Taten "schäbig und menschenverachtend“. Bei der Bemessung des Strafmaßes wurde berücksichtigt, dass der Täter bisher nicht vorbestraft ist, noch nicht einschlägig in Erscheinung getreten ist, und knapp 7 Monate bereits in Untersuchungshaft saß. Außerdem hat er ein Geständnis abgelegt. Mit dem Urteil sind zudem Auflagen verbunden, wie eben eine Therapie und Schadensersatzleistungen.

Das, was er getan hat, war schäbig und menschenverachtend, keine Frage. Trotzdem war er ein absolut "kleiner Fisch", Laut Gutachter war der Mann nicht pädophil, sein Sexuallleben sei „auffällig, aber nicht krankhaft“. Eine Therapie sei sinnvoll, weil die Gefahr eines Rückfalls nicht ausgeschlossen werden könne.

In solchen Fällen finde ich Forderungen wie "Schwanz ab", "lebenslang wegsperren", "lebenslang ist noch zu gut für solche Bestien" fast so widerlich und menschenverachtend wie die Taten selbst. Verdammt alttestamentarisch. So, wie der Mann jetzt von den Medien dargestellt wird, hätte ich das Gefühl, er hat sich wirklich geschämt für das, was er selber getan hat, und er hat die Chance, daraus zu lernen. Also eher neues Testament: Geh und sündige hinfort nicht mehr. Ich habe das Gefühl, die Richterin glaubt, diesen Mann kann man damit noch erreichen, und ich vertraue ihr.

Ansonsten finde ich, sollte man die Urteilsbegründung abwarten, bevor man sich wirklich eine Meinung dazu bilden kann.

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Re: Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Antwort von wir6 am 18.07.2019, 10:17 Uhr

bei uns in der Stadt, les ich grad in der Zeitung, hat ein 67 jähriger Opa seine 10 und 12jährige Enkelinnen Mißbraucht.

Gerade die Große geht es so schlecht, dass sie in Therapie ist. Die Eltern sind dann gegen den Opa Sturm gelaufen, als sie das mitbekommen haben und da hat er sich selbst angezeigt und ein umfassendes Geständnis abgelegt und sich entschuldigt.

Die Mädchen müssen also nicht befragt werden und auch nicht begutachtet werden.

Daher wurde er auf Bewährung freigesetzt und er muss 500 Euro an den Kinderschutzbund zahlen

Ich bin da so fassungslos, dass mir nichts mehr einfällt

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Re: Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Antwort von Lollipups am 18.07.2019, 11:12 Uhr

Da fällt mir auch nichts weiter zu ein. Wenn du die Forderungen "Penis ab", "lebenslang weggesperren" fast so widerlich und menschenverachtend findest wie die Taten selbst, ist das n Schlag für jeden, der einfach nur noch Hass empfindet, wenn er von solchen Taten hört.
Aber ist ja nicht so schlimm. Natürlich kann er, wie jeder andere auch, therapiert werden. Ist doch ganz klar.
Besitz von Kinderpornos? Agh kack drauf. Da ist nichts krankes dran. Seine Sexualität ist nur auffällig.

Ist ja auch schön, dass du der Richterin vertraust. Ich tu es nicht. Ich vertraue keinem mehr. Und warum? Eben wegen genau solcher Fälle. Bewährung. Komm schon. Nur weil er ein kleiner Fisch in dem riesen Schwimmbecken war? Weil er sich jetzt schämt? Schauspielern ist auch langsam keine Kunst mehr, kann wohl mittlerweile jeder.
Sorry, allein wer schon Kinderpornos besitzt, ist in meinen Augen krank. Und das ist schon Grund genug, diesen jenigen für immer wegzusperren.
Irgendwann will er seine Sexualität ausleben. Wurde doch schon betont, sie sei auffällig. Und dann darf er schön in die Freiheit wandern? Ne, da hört für mich der Spaß auf.
Wenn ich mir vorstelle, meinem Kind wäre soetwas passiert und dieser jenige hätte so einen Kinderporno, in dem sie zu Sachen gezwungen wird, die man sich gar nicht ausmalen will und er hat sich noch dran aufgegeilt, dann kommt mir gerade wieder in den Sinn, dem jenigen seinen penis abzuhacken.

Ich weiß nicht, warum es tatsächlich Menschen gibt, die solch ein Urteil noch gutheißen und dieses ganze System verteidigt wird, inklusive der Täter, die sich ja so rührend geschämt haben und natürlich bereit sind, therapiert zu werden. Da wird nichts weiter geschehen. Dieser Mann wird seine Therapie machen, nie wieder Kinderpornos konsumieren und überhaupt ist er dann plötzlich geheilt und ein ganz anderer Mann. Natürlich wird er nie auch nur auf den Gedanken kommen, dass was er in diesen Filmen gesehen hat, auch mal real auszuleben. Nein.
So und da kann man mich jetzt auch für menschenverachtend halten, ist mir egal. Wenn wir in so einer verqueren Gesellschaft leben, wo tatsächlich der Hass der Mütter und anderer Menschen auf eine Stufe mit den Vergehen gestellt wird, dann guten morgen. Den Rest spar ich mir.

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Re: @malus

Antwort von Rosewill am 18.07.2019, 11:13 Uhr

Falsch, denn es ist sogar im Grundgesetz verankert, dass es seine Gültigkeit verliert, wenn das deutsche Volk in freier Entscheidung eine neue Verfassung beschließt.
Art 146 GG
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

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Re: Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Antwort von Lollipups am 18.07.2019, 11:30 Uhr

Naja, das mit Greta sollte auch einfach nur zeigen, dass ständig über ganz viele Dinge berichtet wird. Gut. Aber was ist denn mit den schlimmen Dingen, die irgendwann einfach untergehen und gut ist? Da wird ja nie etwas passieren. Diese Menschen bekommen ihre paar Jahre Haft und gut ist.
Ich würde einfach gerne mal lesen, dass sich die Justiz zum positiven verändert hat. Bzw, dass da Menschen sind, die gerade ihren Arsch dafür geben, dieses kack System endlich mal zu überarbeiten und dass auch wirklich mal was passiert.
Ganz ehrlich? Ich weiß nicht, was ich tun würde, wenn meinen Kindern so etwas widerfahren würde. Also doch schon. Wüsste da so einiges. Aber ist es das wert, selbst dafür in den Knast zu müssen, nur weil ich Selbstjustiz ergriffen habe? Die angebracht wäre?
Für mich sind das einfach keine Menschen mehr und haben somit für mich alle Rechte verloren. Wer sich an kleinen Kindern vergeht, ist kein Mensch. Kein Mensch=keine Rechte.

Ich kann dich jedenfalls verstehen. Hier kann man ja auch schon in so manchen Kommentaren herauslesen, dass die Menschen das wohl in Ordnung finden.
Hier muss man sich nicht dafür rechtfertigen, dass man Kinderpornos kosumiert. Da wird man noch mit seinen Rechten beworfen. Hier muss man sich aber dafür rechtfertigen, Hass auf diese W****** zu haben und wehe man wünscht sich, dass denen der Penis abfällt. Dann ist man gleich menschenverachtend oder dergleichen.

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Maca

Antwort von kati1976 am 18.07.2019, 12:00 Uhr

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Re: Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Antwort von Finale am 18.07.2019, 12:07 Uhr

Tut mir leid, aber ich bilde mir auch so eine Meinung. Das ist ein bisschen mehr als ein auffälliges Sexleben. Ein kleiner Fisch?
Jemand, der live zuschaut wie Kinder gefoltert werden?

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Re: Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Antwort von shinead am 18.07.2019, 14:05 Uhr

Das ist genau der Grund warum Urteile weder von Angehörigen noch emotional gesprochen werden.
Ich kann ohne weiteres Deine Gedanken mit dem Sparschäler nachvollziehen...

Unser Rechtssystem blendet Gefühle aus. Es erfolgt eine rein sachliche Betrachtung der Tat. Wie und warum man auf genau das Urteil kommt steht in der Urteilsbegründung. Ohne diese ist das Urteil ggf. nicht nachzuvollziehen.

Es ist nicht die Aufgabe des Staates Rache oder Wiedergutmachung für das Opfer zu üben.

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Re: Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Antwort von Rosewill am 18.07.2019, 14:10 Uhr

Aufgabe des Staates ist es seine Bürger zu beschützen und nicht Kriminelle zu pampern.

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Re: Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Antwort von shinead am 18.07.2019, 14:26 Uhr

Eine Freiheitsstrafe dient in Deutschland nicht in erster Linie dem Schutz des Volkes vor Verbrechern, sondern hat immer das Ziel Resozialisierung. Und damit ist Deutschland recht erfolgreich.

Wenn Dir Deutschland und die Gesetze nicht passen, warum wandert ihr nicht gleich aus. #wirsindmehr

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Re: Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Antwort von Rosewill am 18.07.2019, 14:32 Uhr

Resozialisierung?
Erfolgreich?
Die allgemeine Wahrnehmung ist ja wohl eine völlig Andere.
Wie ich schon einmal schrieb planen wir unsere Auswanderung nach Südtirol.

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Re: Danke, Lusiana

Antwort von DK-Ursel am 18.07.2019, 14:33 Uhr

o.t.

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Vorsicht, shinead...

Antwort von DK-Ursel am 18.07.2019, 14:43 Uhr

Für u.a. so einen Ausspruch ist Herr Lüncke ermordet worden...

Ich hoffe, Rosewill muß noch sehr lange auf das vom "freien Volkswillen" geänderte GG warten --- bislang ist es ja immer äußerst umstritten, auch nur einen Paragraphen (manchmal nur sprachlich!) zu ändern, Gott sei Dank!!! Und immer müssen Änderungen durch das Parlament und die Ländervertretungen in doppelter Zweidrittel-Mehrheit abgesegnet werden. Daß "wir sind das Volk" mal eben mit einer (gefühlten, wie gemessenen?) Mehrheit antrabt und sich mal eben auf eine neue Verfassung einigt, möchte ich den ndoch stakr bezweifeln. Und macht dann auch wieder Mut.


Was würdest Du eigentlich gern reinschreiben, Rosewill? (Frage ich wirklich sehr interessiert!)
Bestrafungen regelt ja immerhin noch das Gesetzbuch - oder wird das gleich abgeschafft und ein Diktator legt wie in Nazi-Stasi-Dtld. die Urteile fest, bevor die Gerichtsverhandlung beginnt???

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Re: Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Antwort von Leena am 18.07.2019, 15:18 Uhr

Das Problem ist halt, wenn die "allgemeine Wahrnehmung" und die zahlenmäßige Realität zunehmend auseinander driften...

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2016/12132016_Rueckfalluntersuchung.html:

„Die gute Nachricht ist: Eine strafrechtliche Ahndung bleibt innerhalb von drei Jahren für die meisten sanktionierten oder aus der Haft entlassenen Personen ein einmaliges Ereignis. Dennoch wird etwa jeder Dritte im Beobachtungszeitraum von drei Jahren erneut straffällig. Binnen neun Jahren liegt die Rückfallquote bei 48 Prozent. Die höchsten Rückfallquoten zeigen sich unter anderem bei schweren Formen des Diebstahls.“

Die Untersuchung "zeigt, dass die Rückfallraten bei einer Verlängerung des Beobachtungszeitraumes von drei auf sechs Jahre zwar mäßig, aber dennoch deutlich von 35 Prozent auf 44 Prozent und im Verlauf weiterer drei Jahre nur noch gering, nämlich um rund 3 Prozent auf 48 Prozent ansteigen. Die überwiegende Mehrzahl der Rückfalltaten ereignet sich aber innerhalb der ersten drei Jahre, die Hälfte sogar innerhalb des ersten Jahres nach Verurteilung oder Entlassung."

"Bei Betrachtung der einzelnen Deliktsgruppen zeigen sich deutliche Unterschiede: So weisen Straßenverkehrsstraftäter (ausgenommen Fahren ohne Fahrerlaubnis) und wegen Tötungsdelikten Verurteilte mit weniger als 20 Prozent die niedrigsten Rückfallraten auf. Dagegen werden Täter von Raubdelikten und schweren Formen des Diebstahls zu mehr als 50 Prozent rückfällig."

"Insgesamt liegen die allgemeinen Rückfallraten der Sexualtäter deutlich unter  dem Durchschnitt von 35%. Die Rückfallrate der sexuellen Gewalttäter (28 %) und die nach exhibitionistisch en Delikten (27 %) liegt dabei etwas über den Rückfallraten nach Missbrauchsdeli kten (24 %)  oder sonstigen Sexualdelikten (16 %)."

So - und jetzt kommt die "allgemeine Wahrnehmung".  

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Re: Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Antwort von Meyla am 18.07.2019, 15:29 Uhr

Ach du... denen wünsche ich ganz andere Dinge.

Sollen mal ne Weile in den Knast. Da sollten die anderen dann erfahren, weswegen sie sitzen. Wärter mal 5 Minuten im Hof weg gucken lassen.... den Rest schreib ich mal nicht, Saw und Co sind ja nicht jedermanns Filme. Aber so in der Art.

Günstig und effektiv.

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Re: Maca

Antwort von Einstein-Mama am 18.07.2019, 15:33 Uhr

Wie gut dass „Das Volk“ nicht aus Einzelpersonen besteht, aber wir lassen sie einfach mal in dem Glauben ;)

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Re: Maca

Antwort von kati1976 am 18.07.2019, 15:35 Uhr

Wie gut das sie gar nichts zu melden hat

Aber sie will ja weg

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Re: Vorsicht, shinead...

Antwort von shinead am 18.07.2019, 15:36 Uhr

Der Unterschied ist aber das Rosewill schon bekannt gegeben hat gerne nach Italien auswandern zu wollen.

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Re: Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Antwort von Lusiana am 18.07.2019, 15:37 Uhr

Wird da anders mit Straftätern umgegangen? Schmeißt man die die Berge runter?

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Re: Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Antwort von kati1976 am 18.07.2019, 15:40 Uhr

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Re: Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Antwort von Malus am 18.07.2019, 16:21 Uhr

Aber ehrlich gesagt hat ja hier niemand jetzt gegen mich gehetzt weil ich diese Meinung habe.

Ich glaube jeder hier findet das zutiefst schrecklich. Ich glaube aber einfach dass viele zu sehr ,wie soll ich formulieren,Vertrauen haben. Das soll auch nicht abwertend oder als "ich will streiten "gewertet werden.

Ich glaube ernsthaft dass unser Justizsysten kaputt gespart wurde einerseits und andererseits zu sehr an Läuterung,Täter immer auch Opfer etc.glaubt.

Ich will auch keine Lynchjustiz. Ich wünsche dass die Bevölkerung und v.A.die Kinder mehr vor solchen Individuen geschützt werden. Das ist in meinen Augen zu wenig der Fall. Das verstehe ich halt nicht.

Diese Meinung darf ich aber formulieren. Ich glaube die meisten verstehen diese Position auch.

Jedenfalls ist es ein hoch emotionales Thema.

Der Staat hat ja eine Fürsorgepflicht. Ich weiß nicht inwieweit die Justiz auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Opfern hat-auch potentiellen. Ich bin der Meinung die sollte es geben. Derzeit finde ich ist das alles zu auf die Bedürfnisse der Täter zugeschnitten. Das darf nicht sein.

Und ehrlich-ich muss doch meine sexuelle Lust unter Kontrolle haben. Ich weiß dass es Medikamente gibt,die die Libido unterdrücken. (Ich kenne eine Frau die unter Nymphomanie leidet und deshalb in Behandlung ist. . Sie tut niemandem weh,leidet aber darunter. Es gibt Tabletten die die Lust unterdrücken)jedenfalls setzt doch nicht das Hirn komplett aus wenn man Lust auf Sex hat. Normalerweise.

Man weiß doch sehr wohl dass Kinder ein no go sind. Dass das wahnsinniges Leid verursacht. Da geht man doch,bevor was passiert,zum Arzt.

Deswegen finde ich Gerichte,die da zu sehr von "Triebgesteuert ,sich nicht unter Kontrolle haben "etc fabulieren,doof.

Es hat doch jeder Mensch einen freien Willen. Ich habe überhaupt kein Verständnis und bei solchen Leuten,die offenbar überhaupt keine Impulskontrolle haben,glaube ich nicht dass das besser wird.sie haben sich offensichtlich nicht unter Kontrolle,sonst würden sie diese Taten nicht begehen. Also müssen sie von Kindern abgeschottet werden.

So sehe ich das. Vielleicht sind sie auch einfach nur abgrundtief böse. Dann gilt das aber genauso.

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Re: @malus

Antwort von Malus am 18.07.2019, 16:30 Uhr

Dazu braucht man keine neue Verfassung. Dazu braucht man einfach einen stärkeren Focus auf den Opferschutz. Da ist nämlich Spielraum.

Das Volk ist eine große Menge an verschiedenen Individuen,die alle verschiedene Ansichten haben.

"Das Volk "hört sich immer so an als wäre es eine einzige Lebensform mit einer einzigen Gesinnung.

Das ist wirklich Käse.

Reden wir doch davon "die Justiz könnte ihren Schwerpunkt stärker auf den Opferschutz lenken "

Mit dieser Formulierung wäre ich einverstanden. Das würde vermutlich auch eine Mehrheit der Bürger in unserem demokratischen System gut finden.
Denke ich.

Und dafür muss keine homogene Individuenmasse die Verfassung verändern. Das geht auch gar nicht.

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Re: Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Antwort von Malus am 18.07.2019, 16:34 Uhr

Shinead

Wie stehst Du zu Opferschutz?

Beim Punkt Rache bin ich bei dir.

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Re: Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Antwort von As am 18.07.2019, 21:34 Uhr

Die Themen haben aber echt nichts miteinander zu tun. Die einzige Parallele, die ich sehe: Es wird in den Medien ein riesiges Geschrei drum genacht: um Lügde genauso wie um Greta, und am Ende tut sich NICHTS! Das ist für mich der Skandal.

Dieses Urteil ist ein völlig falsches Signal, ich verstehe es absolut nicht und hoffe, dass die Revision was bringt.
Ich kenne niemanden, der dieses lasche Urteil nachvollziehen kann.

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Re: Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Antwort von Brummelmama am 18.07.2019, 22:41 Uhr

Ich habe keinerlei Verständnis dafür. Wie soll so ein Urteil abschrecken? Da bleiben einem als Elternteil eines geschändeten Kindes eigentlich nur zwei Möglichkeiten. Kopf in den Sand stecken und das Kind von Psychologen betreuen lassen oder aber....

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