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von MartaHH  am 17.04.2015, 10:11 Uhr

Die Helferausbildung geht nur ein Jahr....

Zur Prüfung (Betreuungskraft):
Ja, ich habe auch die Prüfung gemacht. Schriftlicher Teil (eine Arbeit unter üblichen Prüfungsbedingungen geschrieben, sowie zuhause eine Ausarbeitung gemacht - also Anfertigung einer 15-seitigen Mappe über das, was wir z.B. während des Praktikums mit den Bewohnern gemacht haben). Danach dann mündlicher Teil, Dauer etwa 30 Minuten. Dabei waren die Ausbilderin und noch ein oder zwei Leute vom Anbieter der Ausbildung anwesend. Aber: KEINE staatliche Prüfung!! Gibt es wohl auch nicht. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu den Berufsausbildungen.

Wichtig ist noch, dass du als Betreuungskraft verpflichtet bist, jährliche Auffrischungen zu machen, die jeweils 2 Tage dauern.

 
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