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von MartaHH  am 17.04.2015, 9:11 Uhr

Nochmal zwecks Umschulung

Ich hab auch die Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 87b SGB gemacht, arbeite allerdings in einem ganz anderen Bereich. Ich stehe aber immer noch in Kontakt mit einigen damaligen Kolleginnen und meiner Ausbilderin.

Du musst dir darüber im Klaren sein, dass du damit - ohne eine Altenpflegerausbildung! - in den allermeisten Fällen nur auf 450 Euro Basis angestellt werden wirst. Es werden auch Teilzeitstellen angeboten, aber dann arbeitest du genauso Schichtdiensts wie auch sonst in der Altenpflege.
Ich kenne keine Kraft, die mehr als 20 Stunden arbeitet.

Die Einrichtungen der Altenpflege sind verpflichtet, für demente Bewohner einen gewissen Schlüssel an solchen Kräften zu haben. Aber Tatsache ist, dass diese Demenzbetreuer nur stundenweise arbeiten, sich selbst organisieren und jeden Tag selbst planen und vorbereiten müssen.

Wesentlich sinnvoller wäre es, eine Altenpflegeausbildung zu machen (berufsbegleitend), und wenn du merkst, dass du einen Draht zu Demenzkranken hast, die Zusatzqualifikation nach § 87b SGB aufzusatteln - es ist nämlich KEINE Berufsausbildung!!
Vielfach machen übrigens Ehrenamtliche diese Qualifikation, um dann in den Heimen zu arbeiten; auch gelernte Altenpflegerinnen, die körperlich nicht mehr so fit sind, lassen sich gern zusätzlich als Demenzbetreuerin ausbilden. Beides bedeutet eine harte Konkurrenz: die einen, weil sie für ein Taschengeld arbeiten, die anderen, weil sie vielfältig einsetzbar sind und auch pflegerische Tätigkeiten durchführen dürfen (und nicht jedesmal eine/n Pfleger dazu holen müssen).

 
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