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Geschrieben von Silvia3 am 18.12.2012, 9:43 Uhr

Diskussion gefällig?

Ich sehe es wie Du, das Kind wird diskriminiert, nicht nur, dass es nicht mit seinem "Vater" verwandt sein darf, sondern weil es auch im Erbfalle (falls es da etwas zu holen gibt) deutlich schlechter gestellt wird. Ein leibliches Kind hat ca. 400.000 € Freibetrag, eine sonstige Person, und dazu zählt dieses Kind dann, nur 20.000€. Das macht bei einer angenommenen Erbschaftssteuer von 35% mal eben schlappe 133.000€ mehr an Steuern. Da lacht das Herz des Finanzministers!

Ich verstehe diese Abneigung gegen Homosexuelle eh nicht. Was geht es mich an, was irgendwelche Leute im Bett treiben? Ich denk doch auch nicht drüber nach, was Nachbar X wohl mit seiner Gattin so tut (oder auch nicht). Solange die Menschen sich lieben, ist das total nebensächlich.

Silvia

 
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