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Geschrieben von Erdbeere81 am 15.12.2017, 14:59 Uhr

Dürfen in einem Kostenvoranschlag gutachterliche Bemerkungen stehen,?

Wir haben durch einen Schlauchriss der Spülmaschine verursachten Wasserschaden im EG und Keller.

Die Versicherung empfahl mir eine Firma. Bei der Schadensanalyse hat er im gesamten Keller Höhe Feuchtigkeit gemessen, liegt an unserem hohem Grundwasser.
Wir haben keine Elementarversicherung und werden deshalb auf eigene Kosten um das Problem kümmern. Es war uns jede nicht bewusst, dass der gesamte Kellerboden zu hohe Werte aufzeigt.

Jetzt haben wir die Trockengeräte zum Schlauchbruchschaden stehen und der Kostenvoranschlag kam.

Da hat der Typ alle Infos von mir als Hinweise aufgelistet. Also Grundwasser hoch, neue Küche kommt in Feb. 2018 da wird sowieso renoviert, gesamter Keller hat zu hohe Werte, Sanierung nur nach Rücksprache mit Versicherung.

War gar nicht Teil der Absprache, weil wir null Betrug vorhaben und bereits selber die Arbeiten aufgenommen haben.

Mich stört der falsche Eindruck.

Kann ich um Änderung des Kostenvoranschlages bitten?

Oder keine Abtretung an die Firma abgeben und selber mit der Versicherung reden?

 
2 Antworten:

Re:

Antwort von Erdbeere81 am 15.12.2017, 15:04 Uhr

Ich habe Sorge, dass die Versicherung uns dann einen Strick dreht. Uns geht es um die Schäden in der Außenwand im EG und die Türzarge. Die Küche ist unbeschädigt. Auch Fliesen haben wir noch, braucht nichts neu gemacht werden.

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Re: Dürfen in einem Kostenvoranschlag gutachterliche Bemerkungen stehen,?

Antwort von Caot am 15.12.2017, 15:36 Uhr

Meines Erachtens nach ist ein Kostenvoranschlag ein Kostenvoranschlag und kein Gutachten. Allerdings hätte ich als Handwerker auch die Feuchtigkeitsmessung dort notiert - um mich zu schützen. Das wäre, da die Entfeuchter so eine längere Standzeit haben. Neue Küche und geplante Renovierung sind nicht versicherungsrelevant und haben darauf nichts zu suchen. Ich würde um eine Neuausstellung bitten oder einen anderen Handwerker um einen Kostenvoranschlag bitten. Im Zweifelsfall kommt eh ein Gutachter der Versicherung.

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