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Geschrieben von Salkinila am 06.09.2017, 11:25 Uhr

Ehepartner sind nicht automatisch vertretungsberechtigt!!

Daher ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll - ansonsten müsste ein Gericht einen Betreuer benennen. Das ist dann zwar oft der Ehepartner, aber nicht zwingend. Außerdem problematisch, wenn schnelle Entscheidungen getroffen werden müssen.

 
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