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Geschrieben von Kleine Fee am 06.09.2017, 14:54 Uhr

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht -mit einem Mal ist es nicht getan

Natürlich ist es gut, alles mal geregelt zu haben. Das reicht aber nicht. Die Unterlagen sollten alle zwei/drei Jahre auf ihre Aktualität überprüft werden und mit Datum erneut unterschrieben werden.

Schließlich kann sich an den persönlichen Umständen bzw Einstellungen etwas ändern, aber auch an der Rechtslage - siehe Zeitungslink: http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2016-08/patientenverfuegung-tod-lebenserhaltende-massnahmen-sterben-bundesgerichtshof

 
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