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Geschrieben von wilma68 am 09.05.2007, 21:36 Uhr

Es ist aber schwierig, wenn ein anderer Mensch ...

... die Sterbehilfe ausführen MUSS...

Aber zunächst einmal zur Bgriffsabgrenzung:

„Der Begriff Sterbehilfe bezeichnet Handlungen und Unterlassungen, welche in Kauf nehmen oder zum Ziel haben, möglicherweise oder sicher die Lebensspanne eines auf den Tod kranken Menschen zu verkürzen bzw. den Tod herbeizuführen.“

Rückblickend auf die letzten Jahrzehnte hat sich die definitorische Abgrenzung der aktiven, sowie der passiven und auch der indirekten Form der Sterbehilfe, im Zuge der Diskussion um die Legalisierung der (aktiven) Sterbehilfe in den Niederlanden, aber auch im Zuge der zunehmenden Bedeutung der Patientenautonomie in den westlichen Industrienationen, weiter differenziert.
Ausdruck findet die Berücksichtung des autonomen Patientenwillens in der Form der aktiven Sterbehilfe auf bzw. nicht ohne ausdrückliches Verlangen. Durch die Patientenverfügung (Vorsorgeverfügung) und die Patientenvertretung (Vorsorgevollmacht) wird der Autonomie des Patienten in der passiven und indirekten Form der Sterbehilfe entsprochen. Die zunehmende Betrachtungsweise „Entscheidungen am Lebensende“ (Formen der Sterbehilfe) ausschließlich im medizinischen Kontext zu erörtern, formte den Überbegriff der „medical end-of-life-decisions“. Für die Auslegung der Begriffsbestimmungen in der gegenwärtigen Sterbehilfe-Debatte bedeutet dies:

Nach wie vor bedarf die Terminologie der Sterbehilfe der klassischen Einteilung. Entsprechend grenzt sich der Begriff „Sterbehilfe“ zum Einen durch die Form der aktiven von der passiven und zum Anderen durch die direkte von der indirekten Form der Sterbehilfe ab.
Während die Einteilung in aktiv/passiv auf die Handlung selbst Bezug nimmt, bezieht sich die Einteilung in direkt/indirekt auf die zugrundeliegende Absicht der Handlung. Das bedeutet:

„Aktive Sterbehilfe“ definiert sich durch Entscheidungen, welche mit einer aktiven Handlung verbunden sind. Eine solche Handlung ist die „gezielte Verabreichung einer tödlich wirkenden Substanz durch eine Drittperson, z.B. den Arzt.“

Durch Entscheidungen, welche mit einer unterlassenden Handlung verbunden sind, definiert sich die „passive Sterbehilfe“. Eine solche Unterlassung kann im Verzicht oder Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme bestehen.

„Indirekte Sterbehilfe“ definiert sich durch Entscheidungen, welche unter der billigenden Inkaufnahme der Lebensverkürzung mit einer Handlungsabsicht der Leidens- und Symptomlinderung verbunden sind. Eine solche zugrundeliegende Absicht der Handlung stellt die Verabreichung von Opiaten zur Leidenslinderung und/oder die Verabreichung von Sedativa zur Symptomlinderung dar.


Neben der klassischen Einteilung der Sterbehilfe bestimmen die „terminale Sedation“ und die „Beihilfe zum Suizid“ zwei weitere Formen der praktizierten Sterbehilfe. Während sich die terminale Sedation durch eine „gezielte bis zum Tode anhaltende Ausschaltung des Bewusstseins eines kurz vor dem Tod stehenden Menschen durch Sedativa“ definiert, ist die Suizidbeihilfe durch die Bereitstellung oder Verschreibung einer tödlich wirkenden Substanz, um einen Menschen die Selbsttötung zu ermöglichen.


Diese Defintion habe ich schon einmal hier gepostet und ich denke, dass ich mich ruhig einmal selbst zitieren kann... *ggg*

"Aktive Sterbehilfe" ist in meinen Augen die wirklich problematische Variante, weil ein anderer Mensch eine "Tat" ausführen muss, die ihn sein Leben lang sehr belasten könnte. Solange ein Mensch noch in der Lage ist, selber seinem Leben ein Ende zu setzen, will er es nicht, denn jede Sekunde des Lebens ist wertvoll.

Erst, wenn die Erkrankung so weit fortgeschritten ist, dass eine Heilung ausgeschlossen werden kann und der Leidensdruck unerträglich wird, steigt die Bereitschaft zum Suizid... aber dann können die meisten eben diesen nicht mehr ausführen! Und wer soll dann zum "Henker" werden?

Entschuldigt bitte diese Wortwahl, aber wie soll die Verpflichtung zum Töten, die jemandem aufgelastet werden soll, denn sonst benannt werden? - Ich fürchte, dass genau dieser Punkt in der Aktive-Sterbehilfe-Diskussion nicht zu entschärfen ist...

LG, W

 
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