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von spiky73  am 14.11.2011, 5:13 Uhr

genau, ich schreibe einen brief im mai

"Die ausführliche vorgeschichte dürfen wir freundlicherweise als bekannt voraussetzen und verweisen dazu auch auf unseren brief vom xx.xx.xxxx. nun kam es bei starkem beruflichen stress zu einem erneuten aufflammen der hautveränderungen... etc. etc. etc."

hmm, weshalb so kompliziert?

die ausfuehrliche vorgeschichte setzen wir als bekannt voraus. punkt.
weil ihr sie ja auch wirklich voraussetzt. und nicht nur "moegen wollen tut". dazu muss man auch nicht freundlich sein. ^^

das "freundlicherweise" kann man dann mit bezug auf den erwaehnten brief einbauen. weil du ja an der stelle so freundlich bist und darauf verweist. man muss es aber nicht.

also kann der satz lauten:

die ausfuehrliche vorgeschichte setzen wir als bekannt voraus und verweisen freundlicherweise auf unser schreiben vom xx.xx.xxxx.

aber ein knackiges "zur einsicht" hat was. :-)

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gischt ist entweder m oder w, ich haette jetzt rein gefuehlsmaessig "die gischt" gesagt. vielleicht wird da von region zu region unterschieden?

aber normalerweise benutzt man den begriff doch voellig ohne artikel.
z.b. "auf den wellen war gischt". und nicht "auf den wellen war die gischt".

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und mit dem vergangenen jahr bin ich mir nicht sicher.

aus der huefte geschossen sage ich: es heisst "vergangenes jahr" und "vergangenen jahres".
bastian sick wuerde vermutlich was ganz anderes sagen, und das nicht nur intuitiv, sondern es auch noch fachlich begruenden koennen. ^^

aber vergangenes jahres geht gar nicht. da bekommt man beim lesen ja augen-aua.

liebe gruesse,
martina.

 
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