Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von cymbeline am 20.12.2018, 9:17 Uhr

Gewalt im Kiga - Aufsichtspflicht?

Hallo zusammen,

wir sind in der unschönen Situation dass es in unserem KiGa ein sehr aggressives Kind gibt, welches unseren Sohn wiederholt attackiert und dabei häufig blutig im Gesicht verletzt. Gestern hat der Junge einen Bauklotz auf unseren Sohn geworfen und nur knapp das Auge verfehlt. An der Augenbraue und am Jochbein hat er eine deutliche Verletzung. Auch andere Kinder sind betroffen (z.B. Schubsen vom 2m hohen Klettergerüst, Ziehen an Ohrringen, Zerkratzen des Gesichts). Verstärkte Überwachung des Jungen führte nicht zum Erfolg. Die Leitung gibt sich verständnisvoll aber hilflos. Man könne mehr eben nicht machen. Sozialpäd. Maßnahmen werden versucht zu bekommen, aber ob und wann da was passiert ist völlig unklar. Uns allen geht es sehr schlecht damit. Wir sind mittlerweile leider soweit fertig mit den Nerven, dass wir uns eine Anzeige überlegen. Der Kiga sagt, das bringe nichts, es liege keine Verletzung der Aufsichtspflicht vor.
Aber ein Kiga muss doch auch kurzfristig handeln können, wenn ein einzelnes Kind so hochgradig auffällig ist und vorhersehbar andere verletzt?

Das ganze geht jetzt übrigens schon seit über drei Jahren so.

Hat jemand einen Tipp für uns, gerade auch wie es sich mit den juristischen Fachbegriffen verhält?

Vielen Dank vorab und LG

 
20 Antworten:

Re: Gewalt im Kiga - Aufsichtspflicht?

Antwort von Ninal0301 am 20.12.2018, 9:32 Uhr

Hallo,
Juristisch gesehen habe ich leider keinen Tipp für dich,allerdings würde eine Anzeige wahrscheinlich den Effekt bringen,dass das Jugendamt eingeschaltet werden würde.

Hat der Junge denn grundsätzlich Förderbedarf?
Ich finde das Verhalten des Kigas sehr merkwürdig,beruflich und auch als Mutter eines ehemals aggressiven Kindes.

Mein Sohn hat ein Handicap und hatte in der Vergangenheit immer wieder Probleme auch damit,seine Aggressionen in den Griff zu bekommen.

Er hatte deshalb auch im Kiga schon eine 1:1 Betreuung (in der Schule später auch).
Wenn die Betreuung krank war,konnte er nicht kommen,so einfach war das und ist heute in der Schule auch noch so.

Als die Betreuung noch nicht bewilligt wurde (das geht aber schnell,dauert maximal 2 Wochen wenn der Kiga Druck macht!),konnte mein Sohn 1 Std am Tag kommen.

Ich finde das Verhalten unmöglich und würde mich da nicht abspeisen lassen!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gewalt im Kiga - Aufsichtspflicht?

Antwort von charty am 20.12.2018, 9:40 Uhr

Viel weiterhelfen kann ich Dir jetzt zwar nicht, aber wir hatten auch so ein Kind im KiGa meiner Tochter (ist jetzt ca. 10 Jahre her). Hier war es so, dass die Erzieherinnen angeblich nie etwas direkt mitbekommen haben und die Opfer-Kinder quasi als Lügner dargestellt wurden, obwohl die Verletzungen offensichtlich waren. Insbesondere bei dem Vorfall, als dieses Kind meiner Tochter ein Essensmesser an die Kehle gehalten hat.

Wir Eltern sind damals - als alle Gespräche mit der KiGa-Leitung und den Erziehern nichts gebracht haben - auf den Träger (war ein Verein) zugegangen und haben von den Missständen berichtet und haben auch gedroht direkt auf das Jugendamt zuzugehen und Anzeige zu erstatten. Innerhalb von 24 Stunden hatte der Träger die notwendigen Maßnahmen eingeleitet und eine entsprechende Fachkraft geordert, um das Kind im KiGa-Alltag zu begutachten und die notwendigen Maßnahmen in die Wege leiten zu können. Als all das nichts half, wurde das Kind vom KiGa suspendiert und durfte nicht mehr kommen.

Vg Charty

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schließe mich den Rest an.

Antwort von emilie.d. am 20.12.2018, 10:35 Uhr

Elternbeirat informieren und über den Sprecher Termin mit dem Träger und der Leitung anberaunen.

Wir hatten auch mal ein auffälliges Kind, was dann 1-1 überwacht wurde. Wenn der Kiga das nicht leisten kann, würde ich erwarten, dass den Eltern der Platz gekündigt wird. Wäre bei uns vertraglich möglich.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gewalt im Kiga - Aufsichtspflicht?

Antwort von IngeA am 20.12.2018, 10:47 Uhr

Das Jugendamt einzuschalten wäre auch nicht unbedingt das Schlechteste. Auch für das aggressive Kind und die Familie.
Wenn das Kind schon Therapie und Hilfe bekommt, wird wahrscheinlich überprüft, in wieweit man das noch verbessern kann, bekommt es noch keine Hilfe, wird es sehr schnell eine bekommen.

LG Inge

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gewalt im Kiga - Aufsichtspflicht?

Antwort von Nesaja am 20.12.2018, 10:49 Uhr

So kenne ich das auch. Der kiga hat die Möglichkeit das Kind auszuschließen. Dann werden nämlich die Eltern des Kindes aktiv und das Jugendamt wird informiert. Dann wird eine ambulante Frühförderung installiert. Und es sollte dringend mit den Eltern gearbeitet werden.
Aber der kiga ist hier in der Pflicht. Zur Not musst du beim Jugendamt vorstellig werden. Den hier liegt eine klare Gefährdung der anderen Kinder vor.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gewalt im Kiga - Aufsichtspflicht?

Antwort von _LeA_ am 20.12.2018, 11:15 Uhr

Interesant...wir haben fast die gleiche Situation aktuell....zieht sich
allerdings noch nicht so lange hin..
Es gibt im kindergarten ein verhaltensauffälliges Kind was speziell meinen Sohn - obwohl älter- drangsaliert. Bereits 3 mal gab es ein zerkratzes gesicht mit schürfwunden, laut anderer Kinder weitere unschöne Dinge. Die Betreuer wissen um das Kind und sprechen von "einem bekannten Problem"...;-(
Mit der Mutter wurden ernste Gespräche geführt und gebeten (!)einen sozialpädagogischen Dienst der Stadt aufzusuchen. Die Mutter weigert sich. So der aktuelle Stand....
Und nun...?!?! Wir warten ab, das kind fehlt derzeit wegen Krankheit....
Mich würde auch interessieren was der nächste Schritt sein könnte für uns /mich...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gewalt im Kiga - Aufsichtspflicht?

Antwort von Rosewill am 20.12.2018, 12:20 Uhr

Warum wundert mich das jetzt nicht?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gewalt im Kiga - Aufsichtspflicht?

Antwort von Ninal0301 am 20.12.2018, 12:34 Uhr

...dass mein Sohn eine geistige Behinderung hat?

Willst du mir damit was sagen?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gewalt im Kiga - Aufsichtspflicht?

Antwort von Rosewill am 20.12.2018, 12:42 Uhr

Das war darauf bezogen dass der Kindergarten nicht reagiert.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gewalt im Kiga - Aufsichtspflicht?

Antwort von Ninal0301 am 20.12.2018, 13:24 Uhr

Achso okay,ich wollte schon sagen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Wieso lügst du schon wieder????????

Antwort von Christine70 am 20.12.2018, 15:53 Uhr

Dein Sohn war NIE in einem Kindergarten. Hast du selber geschrieben, siehe hier:

https://www.rund-ums-baby.de/kigakids/Kindergarten-spinnt-doch-langsam_205925.htm

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Sorry, sie hat DREI Kids owt

Antwort von Christine70 am 20.12.2018, 16:21 Uhr

.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gewalt im Kiga - Aufsichtspflicht?

Antwort von Muts am 20.12.2018, 17:36 Uhr

Da eine Erzieherin die ganze Gruppe im Blick haben muss, kann sie nur bedingt ein einzelnes Kind ständig im Auge haben. Gerade so aggressive Kinder bringen Erzieher an ihre Grenzen! Aber eine Aufsichtspflichtverletzung liegt nur vor, wenn etwas passiert und die Erzieherin meinetwegen in der Nachbargruppe mit der Kollegin Kaffee trinkt!
Einzige Möglichkeit: ( Aber ohne die Zustimmung der Eltern nicht machbar) eine Integrationskraft für dieses Kind beantragen, die sich nur um das Kind kümmern kann. Nachteil: Meist kommt eine I- Kraft nur um die 6 Stunden pro Woche.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

sich absprechen

Antwort von heike77 am 20.12.2018, 18:48 Uhr

und einen Tag alles Kinder daheim lassen. Dann sitzen die mit dem Kind alleine da und kommen evtl mal auf andere Gedanken!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gewalt im Kiga - Aufsichtspflicht?

Antwort von Felica am 20.12.2018, 19:19 Uhr

Also ich würde die Eltern der Kinder anzeigen welche schon Ohrstecker tragen, wegen Körperverletzung und Verstümmelung eines Kindes.

Davon ab, wenn man Kinder in einen KiGa gibt der entsprechend dünn personell besetzt ist, muss man eben auch damit rechnen. Wenn das Kind schon seit 3 Jahren so auffällig ist, kann es ja so schlimm nicht sein. Oder hat sich eh bald erledigt weil Kind eingeschult wird.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gewalt im Kiga - Aufsichtspflicht?

Antwort von kirshinka am 20.12.2018, 20:04 Uhr

Ich verstehe das nicht...
Das ich blödes Gewäsch von den Erzieherinnen - die sagen dich immer die seien die Profis...

Bei uns im Kiga musste das Kind dann immer an der Seite einer Erzieherin bleiben, es wurde mit den Eltern des Kindes gesprochen, das Kind bekam vermittelt wie es Kontakt aufnehmen kann, ohne zu verletzen.
Spielzeugweitwurf - dann kommt das Spielzeug weg. Vom klettergerüst Schubsen, dann bleibt das Kind vom klettergerüst weg.
Die Erzieher stellen sich da aber schon an....
Wie alt ist das Kind eigentlich?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gewalt im Kiga - Aufsichtspflicht?

Antwort von kirshinka am 20.12.2018, 20:10 Uhr

Und nachdem ich jetzt alles gelesen habe:
- ja das Kind darf ausgeschlossen werden
- geht zum Träger
- oder gleich zum Jugendamt! Das Jugendamt hat letztendlich die Dienstaufsicht über die Kitas, auch über die privaten. Die müssen dem Jugendamt jedes Jahr erneut ihre Tauglichkeit und Eignung nachweisen um die Förderung zu bekommen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

wen willst Du denn anzeigen, das Kind ?

Antwort von Ellert am 20.12.2018, 21:44 Uhr

Wir hatten im Hort ein Kind das mit Stühlen warf
und selbst wenn jemand denebenstand konnte man manchmal nicht schnell eingreiffen
In der Schule gabs einen Schulbegleiter, im Hort nicht

Ist das Kind denn behindert oder einfach nur unerzogen ?
Was sagen denn dessen Eltern dazu ?

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: wen willst Du denn anzeigen, das Kind ?

Antwort von Maxikid am 21.12.2018, 8:00 Uhr

Ist das Kind evtl. zu Hause ganz brav. Kenne Kinder, die nur in der Grundschule so ausrückten und ansonsten sehr lieb waren. Dann kommt man als Eltern ja nicht auf die Idee, das etwas nicht stimmen könnte..

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: sich absprechen

Antwort von kaempferin am 22.12.2018, 12:46 Uhr

Das ist ja mal ein wirklich guter und genialer Vorschlag!!!!
Aber das würde ich nicht NUR EINEN Tag durchziehen, sondern gleich zwischen 2 um 4 Tagen! Damit die (das Personal) ENDLICH mal aufwachen, ihren Arsch hochkriegen und was TUN!!!!!!!!!! Denn SO kann das ja nicht und auf keinen Fall AUD DAUER weitergehen!!!!!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.