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Geschrieben von Nikas am 10.01.2014, 13:26 Uhr

Gewissensfrage...

Deinem Kind wurde unter dem Siegel der Verschwiegenheit etwas anvertraut. Das hat nach meiner Meinung Vorrang vor dem vermeintlichen "Enttäuschen" der Lehrerin. Dein Kind wurde zwar durch das Anvertrauen in einen Gewissenskonflikt gebracht, muss und darf sich aber nicht zum "Richter" oder gar Ankläger aufspielen, indem es die Information weitergibt. Wenn die Lehrerin gscheit ist, würde sie so etwas auch nie von Deinem Kind verlangen.
Das einzige, was Dein Kind tun kann, ist, den süßen Dieb darin zu stärken und Mut zu machen, es selbst der Lehrerin zu beichten. Diese wird seinen Mut - wenn sie eben gscheit ist - anerkennen und die Sache ad acta legen.

 
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