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Geschrieben von Nikas am 10.01.2014, 13:51 Uhr

Nikas

an blueberry und bine:
Hier im vorliegenden Fall existiert kein Tribunal, und das Kind der AP hat keine entsprechende Funktion. Mitwissen heisst noch lange nicht mitentscheiden oder mitrichten können/dürfen/sollen/müssen. Mit den eigenen Gewissensbissen muss man als Mitwisser selbst fertig werden.

Wo ist meine Grenze? Um meine persönliche Grenze geht es hier nicht. Sondern um eine gestohlene Süssigkeitentüte. Ich habe versucht, neutral und situativ zu antworten.
Wir könnten natürlich jetzt ein ganzes Fass in Sachen Anvertrauen aufmachen. Beispiel: Pfarrer wird ein Mord gebeichtet etc.

Aber hier haben wir es weder mit einem schweren Verbrechen noch mit Gefahr im Verzug o.ä. zu tun und sollten die Kirche im Dorf lassen.

Klauen ist nicht schön, und darf nicht sein. Die AP ist nahe an der Sache, kann zusammen mit ihrem Kind bestimmt das kriminelle Potential ;-) des Diebes einschätzen und besonnen agieren. btw würde ich nicht zu den Eltern gehen, sondern mein Kind stärken, es mit dem Beichter zu besprechen. Das können Drittkläßler bewältigen; und sie wachsen an solchen prekären Fällen.

 
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