Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von lastunicorn am 28.10.2012, 21:55 Uhr

Ist sicherlich nicht pauschal zu beantworten

Grundsätzlich gibt's da situationsabhängig Unterschiede zwischen unentgeltlicher Leihgabe und Nutzung gegen Bezahlung. Hinzu kommt dann, wie die Vereinbarung / der Vertrag zwischen Eigentümer und Besitzer des Fahrzeugs aussieht.

Allerdings finde ich es mehr als fahrlässig, ein Fahrzeug zu nutzen, wenn es möglicherweise nicht verkehrssicher und/oder witterungsbedingt angemessen ausgerüstet ist. Bei einem gemieteten Fahrzeug kann der Mieter sicherlich vom Eigentümer Nachbesserung einfordern und gegebenenfalls den Vetrtrag kündigen. Mit der Entscheidung zur Nutzung trotz nicht angemessener Ausrüstung, haftet doch eh der Fahrzeugführer selbst für aus dieser Nutzung entstehende Schäden... zumindest bei Ursachen wie bspw. bei fehlender Winterbereifung, abgefahrenem Profil oder defekter Lichtanlage.

Kurz: nur, weil sich bei Autovermietungen die meisten Nutzer auf eine angemessene Bereifung verlassen, entbindet das den Fahrer nicht von der Pflicht, sich vor Fahrtantritt vom ordnungsgemäßen Zustand des Gefährtes zu überzeugen. Klar, wer geht schon vor jedem Fahrtantritt ums Auto herum. Aber im AP wusste der Fahrzeugführer schon vor der Fahrt von den nicht vorhandenen Winterreifen... SEIN Fehler.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.