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von Blume292  am 29.10.2012, 9:05 Uhr

Ist sicherlich nicht pauschal zu beantworten

Nun ja so lapidar ist die Frage nicht zu beantworten. Erst mal ist der Fahrzeughalter für die Fahrtüchtigkeit seines Fahrzeges verantwortlich, vor allem wenn er diese Fahrzeug dritten zum Gebrauch überlässt. Erst recht wenn er dafür Geld verlangt. Das gilt allerdings für Sicherheitsbelange, die der Nutzer bzw. Fahrer nicht mit bloßem Auge erkennt. Also Bremsen, Motor aber auch Versicherungsrelevante Sachen.

Eine Mitschuld oder Haftpflicht trägt allerdings auch der Fahrer. Er muss sich vor Antritt der Fahrt im Rahmen seiner Möglichkeiten vom sicheren Gebrauch des Fahrzeuges überzeugen. Also Licht kontrollieren, Bremsen kontrollieren, Zulassung inspizieren. Und da gehören Winterrreifen bei Winterreifenpflicht eigentlich dazu. Und das erkennt man...und wenn nicht kann man fragen. Winterreifen müssen nicht nur drauf wenns schneit sondern wenn die Temperaturen abkühlen!

Ich würde sagen, beide sind zuständig und tragen zu gleichen Teilen die Haftpflicht. Besonders als Vermieter!

 
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