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Geschrieben von Hase67 am 08.01.2020, 11:41 Uhr

Jana

Da musst du Berlin! fragen. Ich kenne nur die Unterscheidung aus dem Fernsehkrimi zwischen Totschlag (im Affekt) und Mord (mit Vorsatz oder Heimtücke). Daraus schlussfolgere ich, dass wegen versuchten Mordes ermittelt wird, wenn gezielt und mit Vorsatz Verletzungen zugefügt werden, die zum Tod des Opfers führen sollen, dies aber nicht gelingt. Und bei (gefährlicher) Körperverletzung ist ja vor allem die Folge des Angriffs entscheiden, weil das Opfer nicht stirbt, sondern verletzt wird.

 
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