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Geschrieben von suchepotentenmannfürsleben am 27.01.2010, 17:56 Uhr

KEINE Mutter- Kind- Kur, sondern Kinderkur/-reha

Mutter- Kind- Kur ---> gesetzliche Krankenversicherung zuständig

Kinderkur/-reha: Gesetzlicher Rentenversicherungsträger zuständig, DEN gibts aber bei MIR nicht.

Die Krankenversicherung beruft sich auf den Rentenversicherungsträger, der aber nun mal in DEM Fall nicht zuständig ist ....... *aarrrgggggggggghhhhhhhh*

LG
S

 
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