Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Petra28 am 12.12.2018, 22:17 Uhr

Leewja:

Das BAFM sieht das anders. Siehe Merkblatt für jüdische Zuwanderer aus den ehemaligen Sowjetrepubliken. Ich zitiere: “Das Bundesamt kann Ihrem Antrag in der Regel nur entsprechen, wenn Sie jüdischer Nationalität sind...“ Wer irrt sich - du oder das Amt?

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.