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Geschrieben von Celine2 am 31.10.2011, 18:18 Uhr

Mitgehangen mitgefangen?

Hallo,

muss der Noch-Ehemann zahlen, wenn Rechnungen ins Haus flattern, die SIE auf seinen Namen bestellt hat, er aber nichts davon wusste?
(Die Bestellten Waren hat sie mitgenommen. - Sie ist jetzt ausgezogen.)

LG, Cel

 
8 Antworten:

Re: Mitgehangen mitgefangen?

Antwort von shinead am 31.10.2011, 18:31 Uhr

Wurden die Waren mit seinem Einverständnis auf seinen Namen bestellt? Dann ist es auch sein Problem.

Grundsätzlich sollte er die Zahlung der Rechnung von ihr einfordern. Tut sie es nicht kann er sich an seinen Anwalt wenden oder die Rechnungen zahlen.

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Re: Mitgehangen mitgefangen?

Antwort von Celine2 am 31.10.2011, 18:45 Uhr

Nein, er wusste nichts davon, hat auch keine Unterschrift geleistet oder so.

Sie hat gar kein Geld - ist in über 30 Fällen vorbestraft - hat gelogen ohne Ende.
Sie erfindet lauter Lügen über ihn (totaler Wahnsinn, dass er sie geschlagen hat, etc.)
Nun ist sie mit dem gemeinsamen Sohn untergetaucht - sie geht nicht an ihr Handy.
Sie hat ihren Auszug wohl schon lange geplant (sie hat seit dem Sommer eine Affäre) , hat sich die letzten Monate vom Geld ihres Mannes, ohne sein Wissen, Zeug für ihren späteren Haushalt gekauft. Die Rechnungen hat sie weggeschmissen - er bekommt jetzt die Mahnungen, weil alles auf seinen Namen gekauft wurde.

Er hat schon das Jugendamt eingeschaltet, die Dame meinte aber, er müsste das selbst mit ihr regeln (Handy). Aber sie geht ja nicht ran.

Ist das Kindesentführung, wenn er nicht weiß, wo das gemeinsame Kind ist?
Kann er die Polizei einschalten bei sowas?

Ich weiß aus verschiedensten zuverlässigen Quellen, dass er ganz sicher nichts gemacht hat. Er hat sich total ausnutzen lassen. Tut mir sehr leid.

Was kann er tun?

LG, Cel

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Re: Mitgehangen mitgefangen?

Antwort von shinead am 31.10.2011, 19:07 Uhr

Ok, die Rechnungen sind das kleinere Problem.

Sind sie verheiratet? Wenn nicht, wurde das Sorgerecht geteilt? Wenn ja - jetzt zur Polizei, morgen zum Anwalt.

Hat er kein Sorgerecht: Ab zum Anwalt und Besuchsrecht regeln lassen.

Wegen der Rechnungen: Mit dem Anwalt eine Anzeige wegen Betrugs prüfen und aufsetzen.

Solange sie in der ehemaligen Wohnung gemeldet ist, gelten die Schreiben als zugegangen, wenn sie dort im Briefkasten liegen. Meldet sie sich um, bekommt der Anwalt die neue Adresse.

Wenn das Jugendamt nicht zuckt muss der Anwalt regeln.

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Re: Mitgehangen mitgefangen?

Antwort von Celine2 am 31.10.2011, 19:38 Uhr

Danke für Deine Antworten!

Ja, die Rechnungen sind das kleinere Problem. Die Lügen, die sie über ihn rumerzählt und vor allem dass er sein Kind nicht bei sich hat, sind für ihn natürlich viel schlimmer.

Ja, sie sind noch-verheiratet, aber nachdem er die Affäre rausgefunden hat, ist sie ausgezogen. Sie wollte noch "Weihnachten mitnehmen" und dann im nächsten Jahr ausziehen...
Er wusste ja von nichts und liebt sie (leider immer noch).

Das Kind ist das gemeinsame Kind, das überwiegend vom Vater versorgt und erzogen wurde. Sie hat kaum Bezug zum Kind.

Anwalt hat er schon eingeschaltet. Dann müsste der ihm auch geraten haben, dass er die Polizei einschalten soll, bzw. eine Anzeige veranlasst haben, oder?

LG, Cel

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Re: Mitgehangen mitgefangen?

Antwort von shinead am 31.10.2011, 19:48 Uhr

Man könnte zumindest einen Kindesentzug sehen.

Ganz klar ist: Wenn er nicht bald handelt, dann sind einfach (schweigend) Tatsachen geschaffen worden.

Warum der Anwalt nichts macht ist mir ein Rätsel. Entweder hat der Vater seine Wünsche nicht klar ausgedrückt (ein Anwalt ist nur so biestig, wie man ihn lässt), oder der Anwalt ist eine Pfeife!

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Re: Mitgehangen mitgefangen?

Antwort von Celine2 am 31.10.2011, 20:02 Uhr

Ich muss mich mal wieder telefonisch auf den neuesten Stand bringen lassen. Mein update ist ein paar Tage her.

Er ist einfach viel zu gutmütig. Er will sie sogar wieder zurück...

Sie hat ihn so abgezogen, das ist Wahnsinn (und er war nicht der erste!).

Aber Liebe macht wohl blind... mehr als ihm kräftig ins Gewissen reden, ihn unterstützen und Mut machen um für sein Kind zu kämpfen, mehr kann man als Außenstehender wohl nicht machen.

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Re: Mitgehangen mitgefangen?

Antwort von Hannehoch6 am 01.11.2011, 6:56 Uhr

er kann sofort eine Verfügung bei Gericht erwrken, dass das gemeinsame Kind sofort wieder nach Hause kommen muss. Die Mutter kann ruhig ausziehen, darf aber das Kind nicht ohne seine Zustimmung seinem Lebensmittelpunkt einfach entziehen.

Wegen der Rechnungen würde ich schon Anzeige erstatten und bei allen Versandhäusern mich auf die Liste setzen lassen, dass auf den Namen nichts mehr bestellt werden darf.

Da er sie wieder zurück will ist das ja auch seine Entscheidung und wie es wirklich abgelaufen ist, wissen nur die beiden. Ohne guten Grund haut keine Mutter mit dem Kind einfach ab.

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Re: Mitgehangen mitgefangen?

Antwort von Celine2 am 01.11.2011, 12:00 Uhr

Danke für Eure Antworten.

@Hannehoch6:

Es ist im Nachhinein soviel rausgekommen über sie. Er wurde auch vor der Hochzeit gewarnt vor ihr... Er wusste teilweise ihre Vorgeschichte, aber bei ihm wird ja alles anders...

Er ist mittlerweile der 6. Mann bei dem sie diese Nummer abzieht.
Sie lügt und betrügt massiv und erpresst die Kindsväter dann immer mit dem Kind, dass sie mitnimmt. Sie ist in mehr als 30 Fällen vorbestraft!

Keine Ahnung warum die Männer immer wieder auf sie reinfallen.

Sie muss krank sein, das kann nicht mal mehr Berechnung sein. In sofern tut sie mir leid. Aber die Existenzen und Familien, die sie zerstört hat, tun mir mehr leid. (Sicher sind die Männer mit Schuld, wenn sie sich auf diese Frau einlassen...)

Ihre Kinder sind ihr egal, sobald sie einen neuen Freund/Mann hat und der andere abgezogen wurde.
Sie hat sogar zu 2 Kindern Umgangsverbot! Da muss schon einiges vorgefallen sein, wenn man das als leibliche Mutter bekommt... Ihre restlichen Kinder sind ihr aber auch egal und sie will sie nicht sehen.
Das Kind ist nur wichtig, so lange es "was bringt".

Und am nächsten Dummen ist sie auch schon wieder dran... (er ist verheiratet und hat 2 Kleine Kinder - und ja, wenn er sich auf sie einlässt, schon auch selbst mit schuld!).

Sowas macht mich echt traurig.

LG, Cel

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