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Geschrieben von mamaundpapaundvierKinder2009-! am 17.03.2011, 12:49 Uhr

Muß der Verkäufer die Katze zurücknehmen?

Hallo,

eine Bekannte von mir hat zu ihrem Kater eine Katze gekauft die ein halbes Jah alt ist und wie wegen einer Allerie verkauft wurde. Leider vertragen sich ihr Kater und die Katze überhaupt nicht und nun wollte sie dei Katze wieder zurückgeben.

Aber die Frau von der sie die Katze hatte hat gesagt das sie die Katze nicht zurücknehmen da ihr Sohn die Allergie bekommen hat. Daher hatte sie die Katze ja auch verkauft, ohne Vertrag usw. und meine Bekannte hat die Katze auch gleich bar bezahlt.

Nun wollte ich mal fragen ob die Frau verpflichtet ist ihre Katze zurückzunehmen und meinen Bekannte den vollen Kaufspreis zurückbekommen kann. Meine Schwester hatte mal einen Schäferhund den die Züchterin auch zurückgenommen hat allerdings ohne etwas zu bezahlen.

 
16 Antworten:

Re: Muß der Verkäufer die Katze zurücknehmen?

Antwort von zweimam am 17.03.2011, 13:01 Uhr

Ein Tier ist doch keine tote Ware, die man nehmen und zurückgeben kann, wenn' doch nicht passt!

Armes Tier! Jeder sollte sich VORHER überlegen, ob und wo er sich ein Tier kauft und VORHER ausloten, ob Allergien bestehen oder sich Tiere, die schon da sind, mit dem Neuzugang verstehen.

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Re: Muß der Verkäufer die Katze zurücknehmen?

Antwort von deischuhzu am 17.03.2011, 13:06 Uhr

gerade bei Tieren sollte man vor dem Erwerb ausprobieren, ob es mit den anderen Tieren im Haus klappt. Die Verkäuferin ist nicht verpflichtet, die Katze zurück zu nehmen, da diese Rücknahmeoption im Kaufvertrag nicht vereinbart wurde.

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Re: Muß der Verkäufer die Katze zurücknehmen?

Antwort von shinead am 17.03.2011, 13:14 Uhr

Ein Rückgaberecht bei einem privaten Kaufvertrag (der ohne weiteres auch mündlich abgeschlossen werden kann!) ist nicht vorgesehen.

Wenn hätte man eine Art Probezeit vereinbaren müssen. Also zum Beispiel zwei Wochen um festzustellen, ob die Katze sich gut einlebt und mit allen Familienmitgliedern gut auskommt. Ist das nicht geschehen ist der Kaufvertrag nach der Einigung der Parteien wirksam.

Gruß
Corinna

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Ja er muß die Katze zurücknehmen

Antwort von Tigersnake am 17.03.2011, 13:16 Uhr

Meines wissens ist es so da er die Katze zurücknehmen muß und auch den vollen Kaufpreis + Zusatzkosten erstatten muß.

Und zweimam

Man kann nicht vorhersehen ob sich die Katzen unteinander verstehen. Und eine Allergie kann auch plötzlich kommen.

Sonst dürfte sich ja niemand mehr ein Haustier anschaffen da immer irgendetwas passieren kann.

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Re: Muß der Verkäufer die Katze zurücknehmen?

Antwort von hormoni am 17.03.2011, 13:19 Uhr

Hallo!

Nein, die Frau ist nicht verpflichtet, das Tier zurück zu nehmen..

In erster Linie geht es wahren Tierfreunden um das Wohl des Tieres.

Katze und Kater brauchen einige Wochen, bis sie sich aneinander gewohnt haben. Wichtig ist, dass jedes Tier sein eigenes Klo hat und gleich viel Beachtung bekommt.

LG

H (bei der sich Hund und Katze nach 4 endlosen Monaten endlich aneinander gewöhnt haben)

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Re: Muß der Verkäufer die Katze zurücknehmen?

Antwort von hormoni am 17.03.2011, 13:19 Uhr

Hallo!

Nein, die Frau ist nicht verpflichtet, das Tier zurück zu nehmen..

In erster Linie geht es wahren Tierfreunden um das Wohl des Tieres.

Katze und Kater brauchen einige Wochen, bis sie sich aneinander gewohnt haben. Wichtig ist, dass jedes Tier sein eigenes Klo hat und gleich viel Beachtung bekommt.

LG

H (bei der sich Hund und Katze nach 4 endlosen Monaten endlich aneinander gewöhnt haben)

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@Tigersnake

Antwort von shinead am 17.03.2011, 13:22 Uhr

Die rechtliche Grundlage hätte ich gerne...

Ein Kaufvertrag ist in §433 geregelt. Eine Störung (Mangel, Irrtum oder ähnliches) liegt nicht vor, also ist der Vertrag bindend.

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Re: Muß der Verkäufer die Katze zurücknehmen?

Antwort von Christine70 am 17.03.2011, 13:33 Uhr

oh mann, manchen menschen sollten nie tiere geben :( armes kätzchen...

katzen erstehen sich am anfang recht selten, was bei unseren beiden auch so. als wir damals unseren kater holten, was er nur eine handvoll wollknäul. unsere katze wollte ihn zuerst gar nicht akzeptieren und ging auf ihn los. wir haben den armen kerl dann nachts mit ins schlafzimmer genommen und ihm ein kuscheleck eingerichtet. dort fühlte er sich wohl.
tagsüber wenn ich dabei war, hab ich die beiden langsam aneinander gewöhnt. es hat zwar einige wochen gedauert, aber man braucht halt geduld.

wer diese geduld nicht hat, braucht auch keine haustiere. man muss sich halt vorher drüber gedanken machen: hab ich genug zeit für die tiere?

und nein, der verkäufer muss das tier nicht zurücknehmen. und so eine allergie kann sich plötzlich entwickeln, ich geb da dem vk keine schuld. ihm fällt es sicher auch schwer das tier abzugeben.

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schreib- und tippfehler sind pure absicht ^^ owt

Antwort von Christine70 am 17.03.2011, 13:35 Uhr

ohne

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Re: schreib- und tippfehler sind pure absicht ^^ owt

Antwort von Zweizahn am 17.03.2011, 13:45 Uhr

Eine Katze (sprich ein Tier) wird wie eine Sache behandelt. Es gibt kein Rückgaberecht. Kaufvertrag muss nicht schriftlich gemacht werden, mündlich ist völlig ausreichend. Wenn der Kaufgegenstand keine Mängel aufweist, dann ist der KV gültig. Eine Anfechtung des KV wegen irrtum kommt nicht in Frage, weil kein Anfechtungsgrund vorhanden ist.
Ob die Verküferin die Katze wegen der Allergie ihres Kindes verkauft hat, ist völlig unerheblich. Einfach die Tatsache, dass Katze übergeben und Geld bezahlt wurde, macht den Kaufvertrag gültig. Daran gibts nichts zu rütteln. Ist alles im BGB geregelt. Sonderabreden wären natürlich möglich, aber die gab es offensichtlich nicht.
Also: man sollte sich schon vorher gründlich überlegen und viellleicht auch testen, ob man sich ein (weiteres) Haustier zulegt. In dem Fall: Pech gehabt. Arme Miezi.

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Re: Ja er muß die Katze zurücknehmen

Antwort von zweimam am 17.03.2011, 13:47 Uhr

Bei Allergie geb ich dir eingeschränkt recht. Man könnte es zwar vorher bei Bekannten mit Katze ausprobieren, aber das ist sicher auch oft schwierig. Das stimmt. Mal abgesehen davon, wenn zuerst das Tier da war und dann das Kind kommt.

Aber ich würde IMMER ausprobieren, ob sich mein Haustier (Katze) mit einem einem neuen Hausgenossen versteht. Das kann man sofort feststellen und jeder, der Tiere verkauft sollte für einen solchen Test Verständnis haben.

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da die verkäuferin nicht gewerblich katzen verkauft und die katze scheinbar auch keine

Antwort von malwinchen am 17.03.2011, 13:57 Uhr

zu beanstandende erkrankung hat, muss sie die katze nicht zurück nehmen, wenn nicht vor der übergabe eine probezeit fest vereinbart wurde. das recht auf kaufwandlung gibt es fast nur beim pferdehandel und da müssen schon gravierendere gründe vorliegen als ein nichtvertragen von neuem und bereits vorhandenem tier.

sag' mal, wie blauäugig ist eigentlich deine bekannte? wenn ich bereits ein tier habe, schaue ich doch vor dem entgültigen kauf, dass neu und alt sich vetragen. DDa gibt es schon ein paar tricks. wie man zwei tiere "anfreundet". da scheint mir aber irgendein anderer grund dahinter zu stecken. ich habe noch nie verstanden, warum sich haustiere angeblich nicht miteinander arrangieren können sollten. wir hatten noch nie probleme dieser art.

btw: ganz schön abgezpockt, bei nichtgefallen eines tieres die "geldzurückgarantie" suggerieren zu wollen... natürlich mit erstattung sämtlicher auslagen.

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Nicht nur die Frage...

Antwort von bobfahrer am 17.03.2011, 14:59 Uhr

...ich finde schon allein den Gedanken absurd...

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wie lange...

Antwort von schneggal am 17.03.2011, 15:56 Uhr

...hat deine Bekannte denn das Zusammenleben der beiden Katzen versucht? Ein paar Tage? Wochen? Oder doch zumindest einen Monat, evtl mehr?

Katzen sind sehr eigen und egal welches Tier ins Revier dazu kommt, wird im Normalfall zuerst darum gekämpft, wer die Oberhand hat. Mit "Nichtverstehen" hat das noch herzlich wenig zu tun. Das bedarf Zeit und so werden manchmal daraus die besten Freunde!

Katze zurück geben, wie eine Ware...das geht überhaupt nicht! Es gibt keinen Vertrag...nach welchem Recht sollte die Verkäuferin die Katze dann zurücknehmen müssen?
Entweder deine Bekannte stellt sich auf eine längere vielleicht nicht so leichte Eingewöhnungsphase ein, oder sie sucht ein neues nettes zu Hause und verwirft den Gedanken an eine zweite Katze gaaaanz schnell, denn sie wird nie im Leben eine finden, die sich sofort schnurrend zu ihrem Katerchen legt!!

lg schneggal (mit 4er Schnurrbande, die sich bis heute nicht alle super gut verstehen, aber nur so überleben konnten...)

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Re: Ja er muß die Katze zurücknehmen

Antwort von Christine70 am 17.03.2011, 16:27 Uhr

eine allergie kann aber auch plötzlich auftreten. da nützt es nix, es vorher zu testen. genauso gehts auch umgekehrt. ich hatte als kind eine tierhaarallergie, jetzt hab ich aber eine katze und mir fehlt nix mehr.

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Re: Nicht nur die Frage...

Antwort von wolke76 am 17.03.2011, 17:59 Uhr

Dito!

Ich hab gefragt, ob die FRage ernst gemeint war. War sie wohl leider.

Kopfschüttelnde Grüße

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