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Geschrieben von syko am 06.01.2012, 21:43 Uhr

Oh oh...

äh, und welchen Sinn sollte es dann haben, bei einer Lebensversicherung einen Begünstigten einzusetzen?
Wenn explizit ein Begünstigter eingesetzt wird, dann gehört das m.W. nicht zur Erbmasse, sondern wird wie eine Schenkung behandelt. Der Begünstigte muss dabei auch nicht zwingend erbberechtigt sein.

 
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