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Geschrieben von IngeA am 06.07.2020, 19:51 Uhr

Opferlose Straftaten - aus aktuellem Anlaß

Hab jetzt nicht alles gelesen, aber folgendes Beispiel:

Jemand greift Person A körperlich an. Person A kann sich wehren, trägt keine körperlichen Verletzungen davon, hat von da an aber Panikattacken, immer Angst wieder angegriffen zu werden, traut sich nicht mehr aus dem Haus. Person A hat einen Schaden erlitten, ist also Opfer.

Geleiches Szenario mit Person B:
Person B kann sich auch wehren, trägt keinen körperlichen Schaden davon und erleidet auch keinen psychischen Schaden. Ist Person B dann kein Opfer?

Oder andersrum: Ist es dann erlaubt jemanden zu schlagen der sich wehren kann und psychisch stabil ist? Und was ist dann, wenn der Angreifer die Fähigkeiten seines Gegenübers falsch eingeschätzt hat. Mal ehrlich, da kann er doch nichts dafür wenn Person A sich doch nicht als so psychisch stabil erweist oder Person C sich doch nicht wehren kann.

LG Inge

 
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