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Geschrieben von DK-Ursel am 06.07.2020, 22:57 Uhr

Opferlose Straftaten - aus aktuellem Anlaß

Okay, sorry, ich bitte also alle, meinen Beitrag so neutral zu lesen bzw, zu neutralisieren, wie das AP auch gemeint war.

Zur Frage: Ist es enie Straftat.
Ja.
Es gibt ja durchaus Strataten,w o das wirkliche Opfer sich aus irgendwelchen Gründen bemüßigt fühlt, die Anzeige zurückzuziehen oder gar nicht erst zu erstatten und wo die der Staatsanwalt dennoch Anklage erhebt, weile s eben generell eine Straftat ist, die laut Gesetzbuch geahndet werden muß, wohl im Interesse aller.

ich finde eigentlich alle Deine Beispiele sehr gut,denn sie sind doch in sich schon Antwort genug.
Du erklärst doch sehr gut, oder noch anders: Du führst ad absurdum, daß Opfer nur vom subjektivem Gefühl definiert ist, d.h. ob sich jemand ganz konkret udn subjektiv als Opfer fühlt.
Eine Lüge bleibt ganz objektiv eine L+üge. Eine Beleidigung bleibt ganz objektiv eine Beleidiogung. Ein Übergriff bleibt ganz objektiv ein Übergriff und eine Straftat daher ebenso objektiv eine Straftat.
Das definiert das Gesetzbuch - weniger das Opfer selbst.
Weshalb eben manche subjektiv empfundenen Beleidigungen oder Übergriffe objektiv vor Gesetz keine sind.
Gruß Ursel, DK

 
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