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Geschrieben von Keksraupe am 11.03.2015, 7:20 Uhr

Pflegekasse vs Krankenkasse

Haushaltshilfe darf dann befristet als Krankenkassenleistung erbracht werden, wenn man aufgrund einer akuten schweren Erkrankung oder einer Krankenhausbehandlung vorübergehend nicht in der Lage ist, den Haushalt weiter zu führen. Weitere Voraussetzung hierbei ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das nicht älter als 12 Jahre ist und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann.

Im Rahmen der Leistungen der Pflegekasse ist Haushaltshilfe als sogenannte "hauswirtschaftliche Versorgung" vorgesehen. Diese kann im Rahmen einer Pflegestufe erbracht werden.

Damit eine Pflegestufe festgestellt werden kann muss aber zusätzlich zu dem Hilfebedarf im Haushalt auch ein Hilfebedarf bei der Körperpflege und der Mobilität vorliegen.

Um also eine dauerhafte Hilfe im Haushalt zu erhalten, müsste eine Pflegestufe beantragt werden.

 
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