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Geschrieben von Spatz am 11.03.2015, 20:31 Uhr

Wendet Euch an den Sozialdienst der Klinik, ....

Das mit der Befristung stimmt schon. Aber es muß davon ausgegangen werden, dass die Pflegebedürftigkeit für mind. 6 Monate vorliegt. Ganz sicher. Arbeite auf einer KK.

 
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