Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von taram am 11.03.2012, 14:50 Uhr

Ruhezeiten - kann Eure Stadtverwaltung beantworten

Mit dem Baulärm ist es folgendermassen:


Jede Gemeinde/Stadt hat ihre Zeiten vorgegeben wo man Lärm machen darf.Bei uns in Bayern ist es folgendermaßen:

Aufgrund von Art. 14 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) vom
8.Oktober 1974 (GVBl. S 499 - BayRS 2129-1-1-U), zuletzt geändert durch Gesetz vom
9. Mai 1998 (GVBl. S. 243) erlässt die Gemeinde Grasbrunn folgende Verordnung:
§ 1
Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten
(1) Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten dürfen nur an Werktagen von
Montag bis Freitag zwischen 7.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 20.00 Uhr und
Samstag zwischen 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr ausgeführt

Auf Baustellen, was ja in dem Fall auch euer Bauvorhaben ist gilt folgende Zeitregel

Baubeginn mit Lärm 07.00 Uhr ( in Ausnahmefällen auch 06.00 Uhr)
Mittagsruhe gibt es nicht, da ja die Firmen nicht einfach 2 Stunden rumstehen und Däumchen drehen können.

In Ausnahmefällen und mit Genemigung(wichtige Betonierarbeiten usw. darf auch deutlich länger gearbeit werden)

Lange Rede kurzer Sinn, dein Nachbar redet Unsinn, lass dich nicht verunsichern, bis 20.00 Uhr darfst du Lärm machen, egal ob geweblich oder privat. Wenn Firmen bei euch tätig sind dürfen sie auch während der Mittagszeit weiterarbeiten.


und jetzt einfach mal nach dem Immissionsschutzgesetze deines Bundeslandes suchen

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.