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Geschrieben von dee1972 am 14.12.2018, 22:54 Uhr

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Es ist legal solange es sich um Kitakinder handelt und es sich um die reinen Betreuungskosten/Verpflegung handelt, also nicht für Förderunterricht, Fahrtkosten etc gedacht. Für Schulkinder muss der Zuschuss versteuert werden.

Aber ob er einer 450 € Kraft tatsächlich 350 € zahlt? Zusätzlich zum Tankgutschein?

In unserer Firma sind die Kitazuschüsse für Vollzeitkräfte (40 h) bei 200 € gedeckelt. Teilzeitkräfte (30 h) bekommen anteilig 150 €. Den Rest muss man sich über die Steuer zurückholen.

 
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