Geschrieben von mama von joshua am tab am 16.12.2018, 20:51 Uhr |
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen
Kinderbetreuung wie Kindergarten, Kita oder Tagesmutter: Ihr Chef kann für die Betreuung Ihrer Kinder zahlen, egal wie hoch die Kosten dafür sind. Für Sie ist das steuer- und abgabenfrei. Voraussetzungen:
Ihr Kind geht noch nicht zur Schule und wird nicht zu Hause betreut.
Der Zuschuss muss zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden. Wenn Ihr Chef Ihnen mehr Gehalt zahlt, das Sie dann für die Kinderbetreuung benutzen, erkennt der Fiskus das nicht als steuerfreien Zuschuss an.
Als Doppelverdiener können Sie nicht von jedem Ihrer beiden Arbeitgeber einen Zuschuss bekommen.
- Steuerfreie Arbeitgeberleistungen - Cruelchen 14.12.18, 7:40
- Re: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen - banffgirl 14.12.18, 12:00
- Re: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen - NaIch 14.12.18, 18:22
- Re: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen - Cruelchen 14.12.18, 19:47
- Re: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen - Sterntaler-2016 14.12.18, 20:12
- Re: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen - SunnyGirl!75 15.12.18, 17:54
- Re: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen - Cruelchen 15.12.18, 20:10
- Re: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen - dee1972 14.12.18, 22:54
- Re: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen - SunnyGirl!75 14.12.18, 23:48
- Re: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen - Sterntaler-2016 15.12.18, 12:37
- Re: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen - dee1972 15.12.18, 17:58
- Re: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen - Cruelchen 15.12.18, 20:11
- Re: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen - mama von joshua am tab 16.12.18, 20:51
§218, 219a - Diskussion um Abtreibungen
Antisemintismus/Islamophobie
Zugvögel gen norden im dezember??
Glaube
Heimat / Identität / Integration
Da subfontanell schräg zusammengeschraubte Personen falsche Dinge behaupten:
Islam - da unten schon recht lang
Jahresbericht Extremismus
Sportgymnasium - kann jemand von Erfahrungen berichten?