Geschrieben von Steffi528 am 06.05.2010, 14:35 Uhr |
Steuerrecht! zur Hilfe, Übungsleiter, Pauschabetrag zum Absetzen???
Also dann bedeutet dies, das wenn jemand 2400,00 € im Jahr erreicht, er oder sie 300 € dann versteuern muss? Und dann die Sozialabgaben?
Oder kann die Person die 200 €, wenn sie es nachweisen kann, als Werbekosten auf die normale Pauschale draufpacken?
Vielen dank für deine Antwort, Steuerrecht ist jetzt nicht unbedingt, das, was ich kann ;-)
Grüße
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- Re: Steuerrecht! zur Hilfe, Übungsleiter, Pauschabetrag zum Absetzen??? - Leena 06.05.10, 12:17
- Re: Steuerrecht! zur Hilfe, Übungsleiter, Pauschabetrag zum Absetzen??? - Steffi528 06.05.10, 14:35
- Re: Steuerrecht! zur Hilfe, Übungsleiter, Pauschabetrag zum Absetzen??? - Leena 06.05.10, 15:20
- Re: Steuerrecht! zur Hilfe, Übungsleiter, Pauschabetrag zum Absetzen??? - Steffi528 06.05.10, 14:35
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