Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Leena am 06.05.2010, 15:20 Uhr

Steuerrecht! zur Hilfe, Übungsleiter, Pauschabetrag zum Absetzen???

Ja - grundsätzlich bedeutet es, dass ein Übungsleiter, der 2.400 € pro Jahr bekommt, davon 300 € versteuern muss - allerdings nur, wenn er noch andere Einkünfte hat bzw. bei einer Zusammenveranlagung der Ehepartner noch andere Einkünfte hat. Wenn jemand nur 300 € Einkünfte pro Jahr hat, fällt das unter das Existenzminimum! Außerdem gibt es noch eine "Härtefallregelung", wonach bestimmte Einkünfte bis zu einer gewissen Höhe (max. 410 €, § 46 Abs. 5 EStG) nicht mit angerechnet werden, es kommt allerdings auf die Höhe der Einkünfte und die Art der Einkünfte an...

Die Übungsleiter, die ich kenne, müssen übrigens von den, was sie für die Übungsleiter-Tätigkeit bekommen, keine Sozialabgaben zahlen, weil sie nicht unter die Sozialversicherungspflicht fallen (da nebenberufliche Tätigkeit etc.).

Was die Frage betrifft, ob man 200 €, wenn man sie nachweisen kann, als Werbekosten auf die normale Pauschale draufpacken kann - man kann Werbungskosten nur dann geltend machen, wenn die Werbungskosten insgesamt die 2.100 € übersteigen, alle Werbungskosten bis zu 2.100 € sind durch den Übungsleiter-Pauschbetrag abgegolten. Wenn man aber Einnahmen von 2.400 € hat und Werbungskosten von insgesamt 2.300 €, dann kann man die den Pauschbetrag von 2.100 € übersteigenden Werbungskosten von 200 € geltend machen und muss nur die 100 € versteuern.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.