von Jule9B am 07.12.2012, 15:25 Uhr |
Versicherung von Halbtagsschülern auf dem Schulgelände am Nachmittag?
Leider kann ich keine §§ nennen, schätze es aber so ein wie die Lehrerin/Aufsicht dort sagte. Bei uns ist auch das Schulgelände NACH der Schulzeit als Spielgelände freigegeben. Und Aufsicht haben wir für die Kinder nur während der offiziellen Schulzeit ... wenn die Kinder also nach Hause gehen, endet ihre Schulzeit für den Tag und wenn sie danach "privat" zum Spielen zurückkommen, ist die Schule nicht für Aufsicht zuständig.
Das Blöde ist, wenn ich da jetzt Aufsicht habe, und ein "externes" Kind sich z.B. wehtut, kümmere ich mich natürlich als normal denkender Mensch trotzdem darum, obwohl ich nicht zuständig wäre. Wenn da jetzt nicht nur eins, sondern 50 externe Kinder zum Spielen kommen, ist das einfach nicht mehr leistbar, die Schule ist aber auch nicht verpflichtet, dann drei Aufsichten einzuteilen, das kann man ja personell gar nicht leisten und gehört auch nicht in deren Zuständigkeit.
Meist steht an diesen Spiel- und Sportplätzen ein Schild mit den Zeiten, zu denen man (auf eigene Verwantwortung) spielen kommen darf, schau doch mal nach.
Im Zweifel übt der Schulleiter das Hausrecht aus und verweist dann die externen Kinder des Geländes. Bzw. Lehrer oder aufsichtführende Eltern in seinem Auftrag.
Viele liebe Grüße
Jule aus 9B
- Versicherung von "Halbtagsschülern" auf dem Schulgelände am Nachmittag? - happymom 07.12.12, 14:29
- Re: Versicherung von "Halbtagsschülern" auf dem Schulgelände am Nachmittag? - Jule9B 07.12.12, 15:25
- Re: Versicherung von "Halbtagsschülern" auf dem Schulgelände am Nachmittag? - snow-fee 08.12.12, 1:40
- Re: Versicherung von "Halbtagsschülern" auf dem Schulgelände am Nachmittag? - Jule9B 07.12.12, 15:25