Geschrieben von snow-fee am 08.12.2012, 1:40 Uhr |
Versicherung von Halbtagsschülern auf dem Schulgelände am Nachmittag?
Hallo,
bei uns darf der Schulhof nach dem Unterricht nicht von externen Kindern besucht werden. Nur Hortkinder dürfen ihn unter Aufsicht nutzen.
Frag in eurer Schule nach, wie das geregelt ist.
Jede Schule, jeder Landkreis, etc. handhabt es anders.
LG
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- Versicherung von "Halbtagsschülern" auf dem Schulgelände am Nachmittag? - happymom 07.12.12, 14:29
- Re: Versicherung von "Halbtagsschülern" auf dem Schulgelände am Nachmittag? - Jule9B 07.12.12, 15:25
- Re: Versicherung von "Halbtagsschülern" auf dem Schulgelände am Nachmittag? - snow-fee 08.12.12, 1:40
- Re: Versicherung von "Halbtagsschülern" auf dem Schulgelände am Nachmittag? - Jule9B 07.12.12, 15:25
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