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Geschrieben von snow-fee am 08.12.2012, 1:40 Uhr

Versicherung von Halbtagsschülern auf dem Schulgelände am Nachmittag?

Hallo,

bei uns darf der Schulhof nach dem Unterricht nicht von externen Kindern besucht werden. Nur Hortkinder dürfen ihn unter Aufsicht nutzen.

Frag in eurer Schule nach, wie das geregelt ist.

Jede Schule, jeder Landkreis, etc. handhabt es anders.

LG

 
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