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von Leena  am 05.01.2012, 19:46 Uhr

Verunglimpfung...

...kann man Wulff eigentlich wegen Verunglimpfung des Amtes des Bundespräsidenten belangen, frei nach § 90 StGB? Zu einer "Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates" führt sein Verhalten allem Anschein nach schon... Aber ich fürchte, analog kann man § 90 StGB nicht anwenden, ich weiß...*seufz*

Bei normalen Menschen ist es aber doch auch strafbar, wenn sie den Bundespräsidenten verunglimpfen - braucht man jetzt gar nicht, Wulff schafft das ganz alleine. :-(

 
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