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von Leena  am 30.09.2019, 20:27 Uhr

Was wäre denn gefühlt gerecht?

Das liegt in der Natur der Sache - Legaldefinition in § 3 Abs. 1 AO: "Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein."

 
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