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Geschrieben von Pamo am 26.05.2014, 21:19 Uhr

Wer will nochmal, wer hat noch nicht, an diejenigen mit doppelter Staatsbür-

Meinst du jetzt bei der Europawahl?

Die dürfen ganz klar nicht zweimal wählen, sondern versichern bei ihrem Antrag auf Eintrag ins Wählerverzeichnis am Wohnort sogar an Eides statt, dass sie in keinem anderen Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Und mit der Staatsbürgerschaft hat es gar nichts zu tun, sondern mit dem Wohnort. Also darf ein Deutscher, der in Italien wohnt und dort im Wählerverzeichnis für die Europawahl eingetragen ist, nur in Italien wählen und nicht in D. Auch wenn er nur die deutsche Staatsbürgerschaft hat.

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