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Geschrieben von cube am 22.05.2021, 7:54 Uhr

Wie das bei Behinderung ist und/oder im öffentl. Dienst, weiß ich nicht genau

aber ich bleibe dennoch dabei, dass man sich seine Kämpfe aussuchen sollte.
Hier also die Frage: will ich diesen Job wirklich weiter machen?
Denn eine unwirksame Kündigung bedeutet ja nur, dass ich auf Fortführung bestehe/klage.
Viele denken ja, sie würden auf Anfindung/Entschädigung klagen - man klagt aber auf Wiedereinstellung. Nur darüber entscheidet das ArbG in einem solchen Fall. Abfindungen sind dann eine außergerichtliche Einigung, die man im Laufe erzielen möchte, weil idR ja auch der AG kein Interesse an einer Fortführung des ArbVerh. hat. Hat man sich dann geeinigt, ist die Sache erledigt und man erkennt die Kündigung an. Das Gericht stimmt dem dann zu, alles fallen zu lassen, da eine außergerichtliche Einigung stattgefunden hat.
Ob man dies im ÖD auch erreichen kann? Und dann auch bei nur so kurzer Betriebszugehörigkeit in einer Höhe, die einem etwas bringt?
Und dazu braucht es ein dickes Fell und langen Atem. Und nach Möglichkeit eine Rechtsschutz, die auch Arbeitsrecht abdeckt. Ansonsten machen einen 2, 3 Briefe des Anwaltes schon arm.

 
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