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Geschrieben von butterbemme am 07.10.2015, 10:20 Uhr

Zum MMs Beitrag vor einigen Tagen

zum Familienzuzug:

Ich denke da gibt es Missverständnisse. Vielleicht wissen die nur, dass wenn sie in Östereich registriert sind, dann müssen die da bleiben. Und der Familiennachzug ist nicht immer sicher, vor allem wenn es sich "nur" um Geschwister der Eltern handelt. und die Unterlagen, die du brauchst sind unter Umständen nicht mehr auftreibbar.

"mal ein Auszug aus der bayrischen Verwaltung:
Bei anderen Familienangehörigen als Ehegatten, minderjährigen Kindern und Lebenspartnern, also etwa Schwiegereltern, Großeltern, Geschwistern, Onkeln, Tanten, Enkeln, darf ein Familiennachzug nur zugelassen werden, wenn es sich um einen außergewöhnlichen Härtefall handelt. An das Vorliegen eines außergewöhnlichen Härtefalls werden hohe Anforderungen gestellt. Für solche ausländischen Familienangehörigen von Deutschen sind keine Vergünstigungen vorgesehen.

Ausgeschlossen ist der Familiennachzug u.a. in folgenden Fällen:

a) zu Ausländern, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist und die sich deshalb nur geduldet im Bundesgebiet aufhalten (Duldungsfälle) oder zu Ausländern, die als Asylbewerber wegen eines noch nicht abgeschlossenen Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung besitzen

b) zu Ausländern, denen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen oder weil erhebliche öffentliche Interessen ihre vorübergehende weitere Anwesenheit erfordern eine Aufenthaltserlaubnis lediglich für einen vorübergehenden Aufenthalt erteilt worden ist (z.B. für ein Straf- oder Gerichtsverfahren benötigte Zeugen)

c) zu Ausländern, die verpflichtet sind, Deutschland zu verlassen (sog. vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer), die ihrer Ausreisepflicht aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht nachkommen können (z.B. Reiseunfähigkeit, unverschuldete Passlosigkeit oder unterbrochene oder fehlende Verkehrsverbindungen).

Unterlagen für Familiennachzug

Die erforderlichen Unterlagen sind vielfältig und können stark variieren. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Ausländerbehörde."

Und außerdem bedeuten Familienangehörige in schweren Zeiten doch einen gewissen Halt. Also ich würde da schon eher hin wollen.

 
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