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Geschrieben von Mami65 am 14.12.2011, 11:20 Uhr

Zuständigkeit der Polizei?

Mein Sohn hat mir gestern eine haarträubende Geschichte erzählt.

Vorgestern wollte sich ein Junge (14) aus seiner Schule umbringen. Er hat einen Abschiedsbrief geschrieben an eine Lehrerin und ist einfach aus der Schule abgehauen (Jacke, Schulzeug blieb in der Schule, nur den Hausschlüssel hatte er mitgenommen)...

Die Lehrerin rief sofort die Polizei an und die sagten ihr, sie wären nicht zuständig "weil keine Straftat vorliege"!

Das kann doch nicht sein, oder?

GsD ist die ganze Sache glimpflich ausgegangen, sie haben ihn noch rechtzeitig gefunden (zu Hause) und nun ist er im KH.

Hat das jemand von euch schon mal gehört? Wen, wenn nicht die Polizei ruft man in so einem Fall an???

Ich bin total erschüttert!

 
5 Antworten:

Re: Zuständigkeit der Polizei?

Antwort von taram am 14.12.2011, 11:26 Uhr

Das war nicht rechtens - würde da nochmal nachfragen, oder beschweren. So eine Schote hat mein Ex gegenüber seiner Mutter gebracht, als ich ihn verlassen habe. Erster Stock, der Kerl sitzt auf der Couch und säuft, sieht die Leiter mit Korb vor dem Fenster hochfahren (von der Feuerwehr) und haut durch die Wohnungstür ab. Da muss die Mutter ja auch jemand informiert haben.

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Re: Zuständigkeit der Polizei?

Antwort von shinead am 14.12.2011, 11:30 Uhr

Ich gehe davon aus, dass es Aufgabe der Polizei ist, bei "Gefahr im Verzug" zu reagieren. Steht jemand auf dem Hochhaus, sind sie ja auch zur Stelle. *grübel*

Hoffentlich hat sich die Lehrerin den Namen gemerkt. Ich würde eine Beschwerde schreiben.

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Re: Zuständigkeit der Polizei?

Antwort von kati1976 am 14.12.2011, 12:51 Uhr

ich bin der meinung die polizei muss da reagieren

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Re: Zuständigkeit der Polizei?

Antwort von Häsle am 14.12.2011, 14:54 Uhr

Die Polizei ist im Akutfall für Suizid-Androhungen und für Schulschwänzer zuständig. Also gleich doppelt versagt. Da sollten die Schule oder die Eltern nachhaken. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das regional unterschiedlich gehandhabt wird. Und wenn, dann hätte man wenigstens auf die zuständige Stelle verweisen müssen (keine Ahnung, ob es bei euch Streifen vom Jugendamt, Ordnungsamt etc. gibt).

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DANKE!

Antwort von Mami65 am 14.12.2011, 15:44 Uhr

Danke für eure Antworten.

Ich hatte mich auch sehr gewundert, vor allem vor dem Hintergrund, dass in dem Schulort eine Bahnstrecke vorbeiführt und sich dort wirklich jedes Jahr Kinder/Jugendliche vor den Zug werfen.

Es gab jetzt im November sogar eine Informationsveranstaltung über suizidgefährdete Kinder in der Schule.

Und dann sowas!!! Gar nicht auszudenken, wenn sie ihn nicht rechtzeitig gefunden hätten...

Ich werde da auf alle Fälle noch mal nachfragen in der Schule.

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