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Geschrieben von stjerne am 18.07.2015, 10:41 Uhr

@taram

Seit mehr als hundert Jahren wird die kirchliche Arbeit in Deutschland überwiegend durch die Kirchensteuer der Mitglieder finanziert, die ein eigenes zu versteuerndes Einkommen haben.

Sie beträgt in Bremen neun Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer und wird im Auftrag der Kirche vom Staat eingezogen. Für diese Dienstleistung zahlt die Bremische Evangelische Kirche der hiesigen Finanzbehörde eine Bearbeitungsgebühr von vier Prozent der eingenommenen Steuern, und das ist viel günstiger als würde sie die Steuern selbst einziehen.


Weitere Quellen der Finanzierung sind Spenden, sowie Zuschüsse des Landes Bremen oder des Bundes. So werden z.B. Einrichtungen der Diakonie oder Kindergärten durch solche Zuschüsse mitfinanziert. Solche Zahlungen erhält jeder, der für den Staat Leistungen für die Allgemeinheit übernimmt. Besondere Staatsleistungen, wie z.B. Besoldungszuschüsse für Pastoren oder Bauzuschüsse für kirchliche Gebäude, wie sie in anderen Bundesländern z.B. als Pachtersatzleistungen zum Ausgleich für staatliche Enteignungen kirchlicher Ländereien vor 1918 in alten Staatskirchenverträgen festgelegt sind, gibt es in Bremen allerdings nicht.

Quelle: Homepage der BEK

 
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