Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Elisabeth mit Fumi & Temi am 31.05.2005, 11:40 Uhr

an Rainer.Re: Nochmal gemeinsames Sorgerecht usw...

Hallo Yola,

ist die Verhandlung über das Haager Abkommen bei Dir im Land oder in Deutschland? Die deutschen Gerichte haben die deutliche Tendenz, zugunsten ihrer Landsleute zu entscheiden - leider. Andererseits hat der Vater ja schon deutlich gemacht, daß er die Kinder im Grunde nicht haben möchte. Er kann natürlich nicht Dich zwingen, Dir einen bestimmten Wohnort zu suchen. Im Haager Abkommen geht es um die Kinder, nicht um den Ex-Partner. Insofern kann er evtl. die Rückführung der Kinder erzwingen, aber nicht, daß Du mit den Kindern zurückkommst. Wäre ja noch schöner :-). Wenn er also auch vor Gericht den Ansatz fährt, daß Du gefälligst mit den Kindern zurückzukommen hast (wahrscheinlich damit er eine kostenlose Kindesbetreuung hat), würde ich seine Chancen nicht sehr groß bewerten. Auch sehen deutsche Gerichte es nicht gerne, wenn ein Klageführer mehrfach nicht aufkreuzt - macht Arbeit und kostet Geld.

Was vor Gericht immer wieder gerne gesehen wird, sind Kompromißvorschläge. Ich weiß ja nicht, in welchem Land Du wohnst, aber wenn es eine gemeinsame Grenze gibt, könnt Ihr ja beide in Grenznähe ziehen. Oder Ihr zieht beide in Städte mit internationalem Flughafen. Ich habe z.B. gesehen, daß ein Umgang zwischen Hamburg und München streckenweise leichter durchzuführen ist als zwischen Rosenheim und Augsburg.

Wer sich gut mit solchen Sachen auskennt, ist der iaf (www.verband-binationaler.de). die haben (leider) öfter mit dem Haager Abkommen zu tun.

Ich wünsche Dir alles Gute. Ich weiß, daß die Zeit hart ist und man selber immer wieder an seinen Chancen zweifelt. Ich hoffe, Du hast eine gute Anwältin.

Liebe Grüße,
Elisabeth.

 
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